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Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

LKA-MV: Gemeinsamer Aktionstag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern

Rampe (ots)

Norddeutsche Allianz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern: Heute, am 18.04.2024, enden die Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Bundesländern. Insgesamt wurden mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse mit insgesamt 634 Einsatzkräften vollstreckt. Dabei stellte die Polizei unter anderem diverse Datenträger wie Laptops, PCs und Smartphones sicher.

Täglich geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Kinderpornographie vor, zu der insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Im vergangenen Jahr (2023) fand der erste gemeinsame Aktionstag des sogenannten "Nordverbunds" der Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern statt, dem sich auch Brandenburg und Berlin anschlossen. Ziel war es, eine besondere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und mit der Umsetzung einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen ein deutliches und öffentlich wahrnehmbares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen zu setzen. Aufgrund des großen Erfolgs des letzten Aktionstages wurde mit denselben Beteiligten, ausgenommen Brandenburg, eine weitere Aktionswoche für den 15.04.-18.04.2024 geplant und nun durchgeführt.

Die Federführung der Aktionswoche liegt auch dieses Jahr beim LKA Niedersachsen. Der Präsident des LKA Niedersachsen, Friedo de Vries, betont: "Dieser erneute länderübergreifende Einsatz zeigt, dass wir in der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Nicht nur in dieser Woche holen wir Täterinnen und Täter aus der Anonymität und machen sie für ihr Handeln verantwortlich; wir werden dies auch in der Zukunft tun."

In Mecklenburg-Vorpommern haben 65 Einsatzkräfte insgesamt 28 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, davon 16 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock und 12 im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg. Dabei konnten zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden.

Innenminister Christian Pegel betont:

"Die Bekämpfung der Kriminalität in diesem spezifischen und besonders grausamen Deliktsfeld stellt für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten in Mecklenburg-Vorpommern eine absolute Priorität dar. So werden nicht nur im Rahmen solcher Aktionswochen, sondern nahezu jede Woche in MV mehrere Durchsuchungsbeschlüsse zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern, zum Beispiel wegen des Besitzes sowie der Verbreitung von Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, vollstreckt.

Die Landespolizei MV unternimmt große Anstrengungen um die jüngsten und schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft vor solch einem Missbrauch zu schützen und die Täter solcher Straftaten zu überführen. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren sowohl die personellen als auch die technischen Ressourcen der Polizeibehörden in unserem Land zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform deutlich verstärkt. Unsere Gesellschaft muss sich insbesondere im Zeitalter des Internets daran messen lassen, wie wir unsere Kinder vor solchen Übergriffen schützen und die Verbreitung solcher Inhalte über das Internet verhindern. Wir, als Polizei, unternehmen diesbezüglich große Anstrengungen, sind aber auch auf die Mithilfe von Hinweisgeberninnen und Hinweisgebern aus der Bevölkerung sowie Eltern angewiesen."

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle - im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 % (2022: 136.500 Fälle).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 % und im Jahr 2023 sogar bei rund 90%. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem vom NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten. Dabei ist zu unterscheiden: Senden sich Jugendliche ab 14 Jahren gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, ist dies nicht verboten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei!

Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:

   -	https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/k
inderpornografie/
   -	https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/m
issbrauch-verhindern/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Niels Borgmann
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse@lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell

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