POL-GÜ: Technik mit Tücken
Bad Doberan (ots)
Nach einem Drohnenflug über den Marktplatz in Bad Doberan am Dienstag der Vorwoche, wurde gegen den 46jährigen Drohnenpiloten ein Bußgeldverfahren zur Prüfung von Verstößen gegen die Luftfahrtverordnung bei der Luftfahrtbehörde eingeleitet. Die Drohne war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und wies ein Gewicht auf, bei dem der Pilot einen Kenntnisnachweis zu erbringen hat. Dieser lag jedoch nicht vor.
Das Ergebnis der Prüfungen steht zwar noch aus, aber die Drohne konnte der 46jährige schon wieder entgegen nehmen. Beim Abholen entwickelte sich am Freitagabend ein neues Problem für den wohl technikverliebten Mann. Er nutzte zur Fortbewegung ein Hoverboard und die sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Die Probleme sind sowohl versicherungsrechtlicher, als auch fahrerlaubnisrechtlicher Natur und das ist noch nicht einmal abschließend. Dazu ermittelt nun die Kripo in Bad Doberan.
Wer also coole Geräte wie Drohnen und Hoverboards nutzen möchte, der sollte sich vorher informieren und prüfen, ob und unter welchen Bedingungen dieses möglich ist.
Informationen zur Nutzung von Drohnen findet man beispielweise hier - http://t1p.de/yfd3 - im Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur neuen Drohnenverordnung.
Die Benutzung von Hoverboards im Straßenverkehr ist verboten!
Rückfragen bitte an:
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Gert Frahm
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