POL-HST: Korrektur: Kontrolle auf der BAB 20 deckt auf - Lkw-Gespann stark überladen
A20/Süderholz (ots)
Nachfolgende Pressemitteilung wurde hinsichtlich der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse des Fahrers korrigiert. Der 31-Jährige konnte lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Erforderlich wäre jedoch BE gewesen. Insofern besteht nach wie vor der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den Fehler in der Pressemitteilung vom 07.01.2020 10:33 Uhr bitten wir zu entschuldigen.
Pressemitteilung:
Eine Kontrolle eines Lkw VW mit Anhänger am vergangenen Samstag, dem 04.01.2020, auf der Bundesautobahn 20 deckte auf, dass das Zuggespann das zulässige Gesamtgewicht deutlich überschritten hatte. Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen hatten den 31-jährigen Fahrer und dessen Fahrzeug gegen 15:00 Uhr im Bereich Süderholz kontrolliert, als dieser auf der Autobahn in Fahrtrichtung Lübeck liegengeblieben war.
Nach derzeitigem Kenntnisstand war der 31-Jährige mit seinem Gespann im Berliner Bereich gestartet. Während der Fahrt brachen offenbar aufgrund der starken Überladung drei der fünf Radbolzen an einem Hinterrad des Lkws, sodass der Fahrer stoppen musste. Die spätere Wägung des Gespanns am gestrigen Montag ergab, dass allein der Lkw fast doppelt so viel geladen hatte wie erlaubt. Insgesamt hatte der VW, der bis unter das Dach beladen war, 1.380 kg zu viel auf der Waage. Der Anhänger, auf dem Holz verstaut war, war ebenfalls mit 300 kg überladen.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Lkw mit Anhänger bei einem Abschleppunternehmen sichergestellt.
Ebenso stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der aus Berlin stammende Fahrer für dieses Zuggespann nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besaß. Erforderlich wäre die Klasse BE gewesen, vorweisen konnte der 31-Jährige jedoch nur die Klasse B. Damit besteht bei dem Mann der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dem 66-jährigen Halter des Fahrzeugs drohen nun ebenfalls Konsequenzen. Er steht im Verdacht, die Fahrt zugelassen bzw. angeordnet zu haben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Zusammenhang ebenfalls aufgenommen.
Laut Straßenverkehrsordnung stellt Überladung grundsätzlich ein Verkehrsverstoß dar, welcher verwarn- bzw. bußgeldbewährt ist. Der Bußgeldkatalog sieht beispielsweise bei einem Fall wie diesem (Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes um mehr als 30%) ein Bußgeld von 235 Euro und einen Punkt in Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vor.
Wer also mit dem Auto in den Urlaub fährt oder schwere Gegenstände bei einem Umzug oder nach dem Einkauf im Baumarkt transportieren möchte, sollte vorher einen Blick auf das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs in seinem Fahrzeugschein werfen.
Darüber hinaus stellt auch jede Überladung ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Verkehrsunfälle mit Personen- und schweren Sachschäden können die Folge sein. Deshalb rät die Polizei, bei der Beladung gewissenhaft zu handeln.
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