Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Dank Bürgerhinweis stark überladenen Lkw gestoppt
BAB 20, PP Brohmer Berge (ots)
Am 11.05.2020 gegen 12:40 Uhr ging in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ein Bürgerhinweis zu einem auffällig fahrenden Lkw auf der BAB20, in Fahrtrichtung Lübeck ein.
Der Hinweisgeber teilte telefonisch mit, dass vor ihm ein Lkw fahre, dessen Fahrzeugaufbau stark von links nach rechts schwankt, sodass zu befürchten sei, dass das Fahrzeug umfalle.
Die Beamten der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow nahmen umgehend die Fahndung nach dem genannten Lkw auf der BAB 20 auf. Dabei konnten sie den besagten Lkw hinter der Anschlussstelle Straßburg in Richtung Lübeck fahrend feststellen. Auch den Beamten zeigte sich dabei, dass die gesamte Beförderungseinheit stark schwankte. Den Beamten ist es anschließend gelungen den Lkw von der BAB 20 auf den Rastplatz Brohmer Berge zu lotsen. Dort wurde das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der in Deutschland zugelassene Lkw durch einen 65-jährigen, syrischen Fahrzeugführer geführt wurde. Der Fahrer beabsichtigte Lebensmittel von Berlin nach Stralsund, für ein gastronomisches Großhandelsgewerbe, zu befördern. Während der Überprüfung stellten die Beamten zudem fest, dass der Fahrer den Lkw ohne eingelegte Fahrerkarte geführt hat. Bei der Kontrolle fiel weiter auf, dass der Fahrer offenbar keinerlei Kenntnisse bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie arbeitszeitrechtlicher Regelungen hatte.
Bei der anschließenden Begutachtung der Ladung wurde dann auch deutlich, warum das Fahrzeug so stark schwankte. Beim Öffnen der Ladefläche fiel bereits ein Teil der Ladung herunter. Der Transporter war bis unter die Decke mit Lebensmitteln beladen, jedoch ohne dabei die geforderten Ladungssicherungsvorschriften einzuhalten. Eine ungünstige Lastverteilung begünstigte dabei das Schwanken des Fahrzeugaufbaus.
Die Beamten führten daraufhin eine Verwiegung der Beförderungseinheit mit der Radlastwaage durch. Laut den Fahrzeugpapieren durfte das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs 7,5 t betragen. Das Wiegeergebnis ergab ein Gesamtgewicht von 15,8 t und somit eine Überladung des Lkw von insgesamt 8,3 t fest.
Die Regelbußgeldsätze im Ordnungswidrigkeitenverfahren sehen lediglich Überschreitungen bis 35-40 % vor! Im hiesigen Fall lag die Überschreitung abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz bei 105%.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Umladung der Ladung angeordnet. Diese erfolgte in den Abendstunden. Die Ladung musste aufgrund der Menge an Lebensmitteln auf insgesamt vier Transporter verteilt werden.
Da der Verdacht besteht, dass das Unternehmen Lieferfahrten sparen und sich dadurch einen Vermögensvorteil schaffen wollte, wird im Rahmen der Ermittlungen auch eine Vermögensabschöpfung geprüft.
Die Beamten haben den Sachverhalt als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bewertet und gem. § 315 b StGB ein Ermittlungsverfahren gegen den 65-jährigen Fahrer und den Halter/ Unternehmer eingeleitet. Zudem wird auch wegen des Verstoßes gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften sowie aufgrund des Ladungsverstoßes ermittelt.
Doch damit nicht genug, denn auch die nachgeorderten Transporter waren zunächst alle nicht mit ausreichenden Ladungssicherungsmitteln ausgestattet. Diese mussten durch die Fahrer anschließend noch beschafft werden. Erst in den späten Abendstunden konnten alle Fahrzeuge ihre Weiterfahrt fortsetzen.
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Kathrin Jähner
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