Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Polizeieinsatz auf dem Neubrandenburger Datzeberg
Neubrandenburg (ots)
Am 11.11.2022 gegen 01:50 Uhr ging bei der Einsatzleitstelle der Polizei der Notruf ein, dass gegenwärtig in seine Wohnung in der Max-Adrion-Straße eingebrochen wird. Der 31-Jährige befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, konnten sie im Nahbereich den 30-jährigen syrischen und den 31-jährigen deutschen Tatverdächtigen feststellen. Der gemeldete Sachverhalt hat sich so nicht bestätigt. Nach bisherigen Erkenntnissen haben die beiden Tatverdächtigen die Fensterscheibe der besagten Wohnung zerschlagen, ohne das Ziel des Einbrechens zu haben. Dabei ist ein Schaden von ca. 200 Euro entstanden. Die Ermittlungen wegen der Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wurden aufgenommen.
Nachdem die Beamten die Personalien der Tatverdächtigen aufgenommen haben, wurde Ihnen ein Platzverweis erteilt, dem zunächst beide Tatverdächtige nachkamen.
Gegen 03:00 Uhr sind Beamte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf dem Datzeberg, in der dortigen Max-Adrion-Straße gewesen. Dabei sahen sie den zuvor genannten 30-Jährigen, der in Begleitung einer 31-jährigen deutschen Frau war. Der 30-Jährige war sehr aggressiv und zeigte den Beamten mehrfach die Fäuste und den Stinkefinger, um zu provozieren. Die Beamten saßen zu dem Zeitpunkt im Streifenwagen und versuchten zur Deeskalation den Abstand zu dem 30-Jährigen entsprechend groß zu halten. Plötzlich sprintete der Tatverdächtige in Richtung Streifenwagen. Die Beamten versuchten daraufhin durch das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn sowie durch Lautsprecherdurchsagen, den 30-Jährigen zu beruhigen und aufzufordern, Abstand zu halten. Als der 30-Jährige dann zu der Hauseingangstür ging, wofür er zuvor auf Grund der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs einen Platzverweis erhalten hat, sind die Beamten ausgestiegen und zu ihm gegangen. Sie teilten dem 30-Jährigen mit, dass er auf Grund des Verstoßes gegen den Platzverweis vorläufig in Gewahrsam genommen wird. Gegen diese Maßnahme wehrte sich der 30-Jährige massiv und trat dabei einem Beamten in den Genitalbereich. Der Beamte hatte daraufhin Schmerzen, wurde aber nicht ernsthaft verletzt. Der 30-Jährige versuchte weiterhin zu treten und schlug mit seinem Kopf mehrfach auf die Motorhaube. Um das zu unterbinden, haben die Beamten seinen Kopf auf die Motorhaube gedrückt. Im weiteren Verlauf wurden auch die Beine des Beschuldigten durch einfache körperliche Gewalt fixiert. Während der Fesselung spuckte der 30-Jährige auch mehrfach in die Richtung des eingesetzten Beamten. Neben massiven Beleidigungen sprach der 30-Jährige zudem Bedrohungen gegen die Polizeibeamten aus.
Da die 31-Jährige wiederholt versuchte, die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem 30-jährigen Tatverdächtigen zu stören, haben die Polizeibeamten auch gegen sie einen Platzverweis ausgesprochen, welchem sie aber nicht nachkam. Mehrfachen Aufforderungen, den Ort zu verlassen, folgte sie nicht. Als die 31-Jährige mit der Faust geballt vor einem Beamten stand, drängte er sie zurück mit der erneuten Aufforderung Abstand zu halten. Dies ignorierte die Tatverdächtige und schlug daraufhin mit der Faust auf den Beamten ein. Daraufhin brachte der Beamte die 31-Jährige zu Boden. Gegen die anschließende Fesselung wehrte sich die Tatverdächtige massiv und versuchte dabei mehrfach, den Beamten in die rechte Hand zu beißen. Um diese Bisse abzuwehren, hat der Beamte einfache körperliche Gewalt angewandt und konnte so die Fesselungsmaßnahmen vollenden. Bei dieser Widerstandshandlung wurde der Beamte an beiden Händen verletzt. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest bei der 31-Jährigen hat einen Wert von 1,59 Promille ergeben. Im Nachgang entschuldigte sie sich mehrfach bei den Beamten und gab an, ihr Handeln schon jetzt zu bereuen. Die 31-Jährige muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Auch bei dem 30-jährigen Tatverdächtigen wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher ein Ergebnis von 1,28 Promille aufzeigte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgte die Blutprobenentnahme und anschließende Unterbringung im Polizeigewahrsam. Der 30-Jährige muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung verantworten.
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