POL-AA: Fellbach: Lärmende Raser in getunten Fahrzeugen im Blick der Polizei
Aalen (ots)
Innerhalb von zwei Wochen hat die Fellbacher Polizei zusammen mit Beamten der Verkehrspolizei Backnang zwei groß angelegte Kontrollen der Posing- und Tuning-Szene im Bereich der "Kappelbergstadt" durchgeführt. Optisch und akustisch auffällige Fahrzeuge wurden gezielt angehalten und einer ganzheitlichen Verkehrskontrolle unterzogen. 15 kontrollierte Fahrzeuge, vier erloschene Betriebserlaubnisse, wobei in zwei Fällen die Weiterfahrt wegen erheblicher Mängel untersagt worden ist, drei Anzeigen wegen Verursachen unnötigen Lärms, zwei erhebliche Geschwindigkeitsverstöße, ein Verstoß wegen unzulässigen Rechtsüberholens sowie zwei Fahrten unter Alkoholeinwirkung, das war die Bilanz der nächtlichen Kontrollaktion am Samstagabend. "Die Trefferquote kann sich durchaus sehen lassen", meint Einsatzleiter Polizeioberkommissar Michael Huß. Aber auch bei der Verkehrskontrolle, die vor zwei Wochen, unmittelbar nach der Fußball-EM durchgeführt worden war, konnten bei ebenfalls 15 kontrollierten Fahrzeugen insgesamt fünf erloschene Betriebserlaubnisse sowie drei Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtfahrt, Handyverstoß und eine Müllentsorgung aus dem fahrendem Fahrzeug festgestellt werden.
"Die Polizei war an beiden Kontrollen mit mehreren zivilen Fahrzeugen und Streifenwagen unterwegs", so Jan Kempe, der Leiter des Polizeireviers Fellbach. Mit einem besonderen Videofahrzeug der Polizei ist es möglich gewesen, Geschwindigkeitsverstöße im oberen Bereich des Tatbestandskatalogs verwertbar zu dokumentieren. Pech hatte der Fahrer eines BMW, der mit 180 km/h auf der vierspurigen Bundesstraße unterwegs war. Nachdem sich die Zivilstreife der Polizei an seine Fersen geheftet hatte, zeichnete die Kamera die rasante Fahrt lückenlos auf. Aber auch das unnötige Lärmen beim Beschleunigen oder das Spielen mit dem Gaspedal an der roten Ampel konnte von den Zivilstreifen erfolgreich geahndet werden. Dieses rücksichtslose Verhalten der Fahrer lärmender Boliden führt bei vorsätzlichem Handeln nicht selten zu einer Verdoppelung des Bußgelds. Mit Verwaltungsgebühren können da schnell mal rund 200 Euro fällig werden.
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