POL-FR: Freiburg i. Br.: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg
Tötungsdelikt vom 17.07.2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid - Stand der Ermittlungen
Freiburg (ots)
Am 22. November 2019 fand eine gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg statt, um den Stand der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt vom 17. Juli 2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid bekanntzugeben. Nach der Tötung eines 24-Jährigen in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2019 wurde bei der Kriminalpolizei Freiburg die Sonderkommission "Haid" eingerichtet, die bereits am 18. Juli 2019 die Arbeit aufnahm. Wenige Tage später erbrachten die ersten Ermittlungen bereits Hinweise auf die Beteiligung eines 39-jährigen Rechtsanwalts am Tötungsdelikt. Es lagen auch Informationen darüber vor, dass der Rechtsanwalt Bargeld (nach bisherigem Ermittlungsstand in Höhe von mindestens 150.000 Euro) aus Rauschgiftgeschäften des Opfers in der Kanzlei aufbewahrt haben soll. Aus diesen Erkenntnissen ergab sich der Verdacht des Tatbestands der Geldwäsche. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen, die auch verdeckt geführt wurden, ergab sich der Verdacht der Geldwäsche und von Verstößen gegen das Waffengesetz. Am 6. August 2019 durchsuchte die Polizei sowohl die Kanzlei als auch private Wohnobjekte des Rechtsanwalts. Nach intensiver Suche und mit Unterstützung eines Bargeldspürhundes fanden die Ermittler einen versteckten, fast sechsstelligen Bargeldbetrag, der aus Rauschgiftgeschäften des Tatopfers stammen dürfte. Weitere stark belastende Hinweise ergaben sich nach Auswertung eines Computers. In der Folge beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg beim Amtsgericht Freiburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend tatverdächtigen Rechtsanwalt. Am 7. August 2019 wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weitere Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen einen 33-jährigen Mann, der als Koch in Freiburg beschäftigt war. Bei diesem Verdächtigen, der nach bisherigen Erkenntnissen Bezüge zum Rotlichtmilieu hatte, führten die Ermittler mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg am 16. August 2019 eine Durchsuchung der Wohnräume durch. Am Folgetag erging auch gegen den 33-jährigen dringend Tatverdächtigen ein Untersuchungshaftbefehl. Bei weiteren Vernehmungen gestand der 33-Jährige ein, von dem tatverdächtigen Rechtsanwalt den Auftrag zur Tötung des Tatopfers angenommen und dafür eine größere Geldsumme erhalten zu haben. Er räumte auch ein, dass er die tödlichen Schüsse auf den 24-Jährigen abgegeben habe. Diese Angaben, die auf Video aufgezeichnet wurden, machte der 33-jährige in Anwesenheit seines Rechtsanwalts und des ermittelnden Staatsanwalts. Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte der Schütze nach eigenen Angaben 50.000 Euro vom Rechtsanwalt erhalten. Den überwiegenden Teil dieses Betrags konnten die Ermittler beschlagnahmen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 39-jährige Rechtsanwalt das Opfer unter dem Vorwand eines Waffengeschäfts ins Gewerbegebiet Haid gelockt hatte, um den 24-Jährigen dort töten zu lassen. Es liegen auch Erkenntnisse darüber vor, dass beide Tatverdächtigen den späteren Tatort wenige Stunden vor der Tat gemeinsam an einem PC in der Rechtsanwaltskanzlei betrachtet hatten. In der Tatnacht war das Opfer vereinbarungsgemäß am Treffpunkt erschienen und wurde dort unmittelbar durch zwei Kopfschüsse getötet. Der Schütze konnte zunächst unerkannt vom Tatort flüchten. Die Ermittler der SOKO Haid veranlassten die Absuche mehrerer Gewässer nach der Tatwaffe. Dafür wurden Polizeitaucher des Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt. Es wurden mehrere Waffen und Munition aufgefunden, die zuvor von dem Rechtsanwalt in verschiedenen Gewässern entsorgt worden waren. Die Taucher fanden auch das mutmaßliche Magazin der Tatwaffe. Die Soko Haid wurde Ende September aufgelöst. Der Abschlussbericht über die sehr umfangreichen Ermittlungen wird in nächster Zeit an die Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt. In der vergangenen Woche ergaben sich Anhaltspunkte, dass der inhaftierte Rechtsanwalt auf den Mitbeschuldigten einwirken wollte. Vor diesem Hintergrund wurde am vergangenen Freitag auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses die Zelle des 39-Jährigen durchsucht. Zudem sollte er am darauffolgenden Montag in die JVA Stammheim verlegt werden. Am Morgen des 18. November 2019 wurde er tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg und die Kriminalpolizei Offenburg haben die Ermittlungen zu den Umständen des Todes aufgenommen. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem Suizid aus. Der Verstorbene war zum Zeitpunkt seines Todes allein in der Zelle. Es liegen Abschiedsbriefe vor. Das vorläufige Obduktionsergebnis hat den Verdacht eines Suizides bestätigt. Am Abend des 18. November 2019 kam es noch zu einem weiteren Vorfall, der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren betrachtet werden muss. Eine Bekannte des 33-jährigen Tatverdächtigen wurde Opfer eines massiven körperlichen Angriffs, der sich in Freiburg-Herdern ereignet hat. Ermittlungen zu diesem Vorfall laufen; Maßnahmen zum Schutz der 26-jährigen Geschädigten wurden eingeleitet.
jc
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