POL-FR: Ergänzungsmeldung zu "Landkreise Waldshut/Lörrach: Schwerpunkt Motorrad - offene und zivile Überwachung des Fahrzeugverkehrs"
Freiburg (ots)
Bereits am Freitag, 11.06.2021, zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr, fanden die ersten Kontrollmaßnahmen an diesem Wochenende im Rahmen der Motorradkonzeption statt und zwar im Landkreis Lörrach im Bereich Weil am Rhein. Beanstandet wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen drei Autofahrer, zwei davon überholten dabei noch im Überholverbot. Sechs Motorräder wiesen Mängel oder unzulässige technische Veränderungen auf. Ein Motorrad wurde sichergestellt. Bei diesem besteht der Verdacht, dass die eingetragene Drosselung fehlte. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ursprüngliche Meldung:
Die Motorradkonzeption des Polizeipräsidiums Freiburg sieht spezielle Maßnahmen vor, um die Ursachen von Motorradunfällen zu bekämpfen und gegen Motorradlärm vorzugehen.
Am Samstag, 12.06.2021, lag der Schwerpunkt dieser Konzeption im Landkreis Waldshut. Im Bereich St.Blasien und Höchenschwand waren Polizeikräfte mit zivilen und uniformierten Einsatzfahrzeugen präsent, um insbesondere auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu achten. Es kamen hierbei spezielle Fahrzeuge mit verbauter Videomesstechnik und ein Handlasermessgerät zum Einsatz. Insgesamt wurden sieben erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen um mindestens 21 km/h von Auto- und Motorradfahrern dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Zwei Überholverstöße wurde beanstandet, ein Motorrad war unzulässig technisch verändert und zwei Reifen an Motorrädern war nicht mehr vorschriftsmäßig.
Im Landkreis Lörrach wurde am Sonntag, 13.06.2021, kontrolliert. Die Kontrollstellen lagen an der B 317 bei Schopfheim-Hausen, an der L 123 bei Wieden und an der L 126 bei Muggenbrunn-Notschrei. Insgesamt überschritten 12 Fahrer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um mindestens 21 km/h, darunter ein Autofahrer. Vier Ertappte müssen mit Fahrverboten rechnen, da sie mehr als 40 km/h zu schnell waren. Sieben Motorräder wurden wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel oder unzulässiger Kennzeichenanbringung beanstandet. Einem Motorradfahrer musste die Weiterfahrt untersagt werden, da er keinen zulässigen Sturzhelm, sondern einen Stahlhelm trug. Ein Auto war zu tief und hatte eine nicht eingetragene Auspuffanlage.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Motorradkonzeption werden bis Oktober im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums fortgeführt.
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