POL-FR: Folgemeldung zu: Polizeipräsidium Freiburg: Zutrittsregelungen für die Liegenschaften der Polizei - 3G Regelung nur für Bedienstete
Freiburg (ots)
Aufgrund der Gesetzesänderung zur Testplicht ergaben sich in den vergangenen Tagen mehrere gesetzliche Fragestellungen, welche zu einer Verunsicherung beim Bürger und Behörden führten.
Vorneweg: Die 3G Regelung gilt nur intern für Bedienstete der Polizei
Die Anzeigeerstattung für den Bürger bleibt jederzeit möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme auch über die Internetwache der Polizei Baden-Württemberg erfolgen kann. Die Anzeigenerstattung oder das Übersenden von Hinweisen zu Straftaten, die kein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, sind online unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/ rund um die Uhr möglich.
- In Fällen, in denen es unbedingt erforderlich ist persönlich auf einer Dienststelle vorstellig zu werden, bittet die Polizei dringend darum, den Besuch im Vorfeld telefonisch anzukündigen und abzustimmen. Im Dienststellenfinder unter https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder/ sind die Erreichbarkeiten aller Polizeireviere und -posten ersichtlich.
- Für Notrufe oder dringende Meldungen ist die Polizei nach wie vor über die 110 erreichbar.
ts
------------------------------ Ursprungsmeldung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung weisen wir darauf hin, dass auch polizeiliche Objekte, wie die Polizeiposten oder Polizeireviere des Polizeipräsidiums Freiburg der 3-G-Regelung unterliegen. Gerne nehmen wir weiterhin auch persönlich Ihre Strafanzeigen, Mitteilungen oder Hinweise entgegen. Dies erfordert allerdings, dass Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Nachweis über deren Impfung, Genesung oder aktuelle Vertestung vorzeigen können, um das Gebäude zu betreten.
In Fällen, in denen kein sofortiges polizeiliches Tätigwerden erforderlich ist, verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der Nutzung unserer Online-Wache unter: https://www.polizei-bw.de/internetwache/
Im Notfall gilt weiterhin: 110.
lr
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