POL-LB: Schönaich: 43-Jähriger verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (aktualisierte Version)
Ludwigsburg (ots)
Wegen zahlreicher Verstöße wird sich ein 43-Jähriger verantworten müssen, der am Mittwoch gleich zwei Mal polizeilich auffiel. Zunächst bemerkten Polizeibeamten gegen 09:00 Uhr einen Audi, der auf einem Feldweg im Gewann Roter Berg in Schönaich geparkt war. Eine Überprüfung ergab, dass die Kennzeichen des Fahrzeugs entstempelt und nicht auf diesen PKW zugelassen sind. Zudem wies die Zulassungsplakette eines Kennzeichenschildes deutliche Fälschungsmerkmale auf. Der Eigentümer kam im Laufe der Überprüfungen zu seinem Fahrzeug zurück. Dem 43-Jährigen wurde die weitere Fahrt untersagt, woraufhin er zusicherte, sich um das Abschleppen des PKW zu kümmern. Gegen 11:00 Uhr wurde der 43-Jährige mit seinem Audi fahrend angetroffen und erneut einer Kontrolle unterzogen. Aufgrund des Verdachts auf Alkoholbeeinflussung sollte er einem Atemalkoholtest unterzogen werden. Daraufhin holte er eine Dose Bier aus seiner Jackettasche und bestand darauf, diese nun zu trinken. Der 43-Jährige zeigte sich uneinsichtig sowie aggressiv und wehrte sich gegen die Wegnahme der Dose, sodass ihm letztlich Handschließen angelegt werden musste. Auch hiergegen wehrte er sich. Ein Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von etwa 1,7 Promille, so dass sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen musste. Während der polizeiliche Maßnahmen äußerte der 43-Jährige, dass sowohl er als auch sein 55 Jahre alter Bruder regelmäßig Cannabis konsumierten, weshalb beim zuständigen Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss für die gemeinsame Wohnung der beiden Männer erwirkt wurde. Hierbei konnten verbotene Waffen sowie kleine Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt werden. Zudem ergab sich, dass der 43-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheitsfahrt, Verstoß gegen das Waffen- sowie das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Der 55-Jährige muss sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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