POL-RT: Zwei Marihuanahändler in Untersuchungshaft (Tübingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Tübingen (TÜ): Wegen unerlaubten Handels mit Marihuana ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen zwei gambische Staatsangehörige aus Tübingen. Die Männer im Alter von 20 und 40 Jahren sollen nach dem jetzigen Ermittlungsstand seit mehreren Monaten in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen-Weilheim einen schwunghaften Rauschgifthandel betrieben haben. Sie wurden am Mittwochnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der die von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehle erließ, in Vollzug setzte und die Beschuldigten in Untersuchungshaft nahm.
Seit Sommer 2015 hatten sich Hinweise darauf verdichtet, dass etliche Abnehmer in dem Wohnheim regelmäßig Marihuana von verschiedenen Personen bezogen. Durch die darauf folgenden Ermittlungen gelang es nach und nach, die beiden Gambier als mutmaßliche Dealer zu identifizieren, worauf die Staatsanwaltschaft Tübingen entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse gegen die beiden 20 und 40 Jahre alten Tatverdächtigen erwirkte. Als die Kripo bei einer Observation am Dienstagnachmittag feststellte, dass der 20-Jährige wiederum Marihuana verkaufte, schlugen die Ermittler zu, durchsuchten mit Unterstützung der Polizeihundeführerstaffel mit Rauschgiftspürhunden die Wohnräume der beiden Beschuldigten und nahmen sie fest. Insgesamt wurden 130 Gramm Marihuana beschlagnahmt, die den beiden Verdächtigen zuzuordnen sind. Im Außenbereich der Unterkunft wurden weitere verkaufsfertig abgepackte Portionen Marihuana aufgefunden. Ob diese aus dem Besitz der beiden Beschuldigten oder anderer Personen stammen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Gegen einen weiteren, als mutmaßlichen Dealer identifizierten 25-jährigen Gambier aus dem Landkreis Reutlingen, der in der Weilheimer Unterkunft in der Vergangenheit ebenfalls mit Marihuana gehandelt haben soll, sowie gegen die Abnehmer, die bei den Tatverdächtigen Marihuana erworben hatten, wurden gesonderte Ermittlungsverfahren eingeleitet. (ak)
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