POL-RT: Falschgeld in Verkehr gebracht - zwei Tatverdächtige ermittelt (Landkreis Tübingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln gegen zwei Männer aus einer Tübinger Kreisgemeinde im Alter von 50 und 29 Jahren wegen des Verdachts der Geldfälschung.
Seit November 2019 wurden in einer Gaststätte im Landkreis Tübingen zeitversetzt mehrere falsche 10 EUR-Scheine in Verkehr gebracht, die auf der Rückseite die Aufschrift "copy" trugen. Hierbei handelte es sich um sogenanntes "Movie-Money", also Theater-Geld", welches legal über das Internet bezogen werden kann.
Das Inverkehrbringen falscher Geldscheine kann den Verbrechenstatbestand des § 146 StGB (Geldfälschung) erfüllen.
Durch zeitintensive Ermittlungen gelangte das Kriminalkommissariat Tübingen auf die Spur der zwei Tatverdächtigen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung der Beschuldigten. Am Freitagmorgen fanden und beschlagnahmten die Kriminalbeamten dort Dutzende solcher Scheine mit der Aufschrift "copy" oder "Prop copy".
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei warnen vor diesem Spielgeld: Sämtliche Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Sicherheitsfaden und Wasserzeichen fehlen. Allerdings haben sie fast dieselbe Größe und Farbe wie echte Banknoten.
Gefälschte Banknoten werden oft an Tankstellen oder Geschäften ausgegeben, wo die Täter meist geringwertige Gegenstände einkaufen um möglichst viel echtes Wechselgeld zu erhalten. Sollten Sie solches Spielgeld angenommen haben, melden Sie sich bei der Polizei.
Zum Schutz vor Falschgeld raten Polizei und Staatsanwaltschaft daher:
- Informieren Sie sich über die Sicherheitsmerkmale der echten Euro-Banknoten
- Überprüfen Sie die Geldscheine, bevor Sie sie entgegennehmen
- Stecken Sie verdächtige Geldscheine in einen Umschlag und übergeben sie diesen zur Spurensicherung der Polizei
- Prägen Sie sich das Aussehen von Tatverdächtigen, deren Begleitpersonen sowie benutzte Fahrzeuge genau ein
- Informieren Sie unverzüglich die Polizei und teilen Sie Ihre Beobachtungen mit
Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Weitere Tipps zum Schutz vor Falschgeld und den Euro-Sicherheitsmerkmalen finden Sie auch im Internet unter www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bargeld/Falschgeld/falschgeld.html oder www.polizei-beratung.de.
Bis sich die beiden Männer gegebenenfalls vor Gericht verantworten müssen, befinden sie sich auf freiem Fuß. (mr)
Rückfragen bitte an:
Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell