POL-S: Falsche Beamte erbeuten mit verschiedenen Maschen mehrere Tausend Euro
Stuttgart (ots)
Telefontrickbetrüger haben am Montag (02.05.2022) zwei Frauen im Alter von 31 und 69 Jahren um mehrere Tausend Euro betrogen. Ein vermeintlicher Europol-Beamter kontaktierte gegen 12.45 Uhr die 31 Jahre alte Frau und teilte ihr mit, dass ihre Identität gestohlen worden sei und diese nun in Verbindung mit Drogendelikten und Geldwäsche stehen würde. Um ihr Vermögen vor den Kriminellen, aber auch im Falle ihrer Festnahme durch die Polizei vor dieser zu schützen, forderte er sie auf, ihr Geld in mehrere Google-Play-Karten zu investieren. Damit ihr Geld auch tatsächlich sicher sei, sollte sie ihm anschließend den Code der Giftcards durchgeben. Auf diese Weise erbeuteten die Betrüger knapp 2.000 Euro.
Bei der 69 Jahre alte Seniorin kombinierten die Telefontrickbetrüger die Maschen Schockanruf und Falscher Polizeibeamter: Als sie die Seniorin gegen 15.00 Uhr anriefen, hörte sie zunächst eine Frau weinen, woraufhin sie fragte, ob es sich um ihre Schwiegertochter handele. Daraufhin übernahm ein Mann den Hörer, gab sich als Polizeibeamter aus und sagte ihr, dass ihre Schwiegertochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine Kaution fällig sei. Durch geschickte Gesprächsführung brachte er sie dazu Geld von der Bank abzuheben und dieses sowie Silber im Gesamtwert von mehreren Tausend Euro an einen Abholer zu übergeben.
Die Polizei rät in Zusammenhang mit Telefontrickbetrügen:
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los. - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen. - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen. - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Bekannten, denen Sie vertrauen. Kontaktieren Sie den Angehörigen, um den es geht, einfach selbst und erkundigen Sie sich nach dessen Befinden.
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