POL-BS: Aktuelles zu Sperrgebietsverordnungen
Braunschweig (ots)
Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Sperrgebietsverordnung:
- Polizeidirektion Braunschweig arbeitet an neuen Sperrgebietsverordnungen - Öffentlicher Anstand und Jugendschutz haben weiterhin oberste Priorität für die Polizei - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gibt wertvolle Hinweise für neue Sperrgebietsverordnungen und muss nun zunächst ausgewertet werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 22.10.2024, zugestellt am 08.11.2024, die Nichtzulassungsbeschwerde der Polizeidirektion Braunschweig zurückgewiesen und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt. Demnach ist die vormalige Sperrgebietsverordnung aus dem Jahr 2022 in weiten Teilen unwirksam. Mit dem Beschluss ist ein über mehrere Jahre dauerndes Verfahren abgeschlossen.
Die Polizeidirektion Braunschweig begrüßt die Entscheidung in Hinblick auf die nun geschaffene Rechtsklarheit. Erstmals in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland werden durch höchstrichterliche Rechtsprechung die formellen und materiellen Vorgaben für eine Sperrgebietsverordnung zur Gefahrenabwehr bei Prostitutionsbetrieben hinreichend konkretisiert. Dies helfe der Polizei bei der zukünftigen Ausgestaltung von Sperrgebietsverordnungen zum Jugendschutz und der Sicherung des öffentlichen Anstands.
Beide Gerichte teilen die Ansicht der Polizeidirektion Braunschweig, dass zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands bei dem Betrieb von Prostitutionsbetrieben Sperrgebietsverordnungen erlassen werden können. Die nun festgelegten formellen und materiellen Bedingungen für eine Verordnung sind ein deutlicher Zuwachs an Rechtssicherheit für die Polizei, aber auch die Baubehörden.
Die Prüfung des Beschlusses und die Erstellung möglicher neuer, gebietsbezogener Verordnungen wird aufgrund des Umfangs der Rechtsdogmatik einige Wochen in Anspruch nehmen. Schon jetzt kann mitgeteilt werden, dass eine erneute stadtweite Regelung aufgrund der jüngsten Rechtsprechung nicht möglich ist, sodass die neuen Verordnungen vermutlich nur Teile des Stadtgebietes betreffen werden. Die Einzelheiten hierzu werden nun erarbeitet.
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