FW-MH: Kellerbrand in Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr (ots)
Um 1.45 Uhr wurde der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr, über Notruf, ein Kellerbrand in der Charlottenstraße gemeldet. Daraufhin wurden umgehend zwei Löschzüge der Feuerwachen Broich und Heißen alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte an der Einsatzstelle drang dichter Rauch aus den Fenstern, dem Treppenraum, dem Dach und dem Keller. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 2,5 geschossiges Eckhaus. Vor dem Haus wurden etwa 15 der dort 20 gemeldeten Bewohner mit Kleinkinder und Babys angetroffen, für die auf Grund der geringen Temperatur, bereits durch die anwesende Polizei, ein Bus der MVG zur Einsatzstelle bestellt wurde. Nach unterschiedlichen Aussagen, sollte sich noch eine Person im Gebäude befinden, deren genauer Aufenthalt nicht eindeutig geklärt werden konnte. Daraufhin wurden 2 Trupps unter Atemschutz zur Menschenrettung ins Erdgeschoß und dem ersten Obergeschoß eingesetzt. Nach erfolgter Durchsuchung aller Räume konnte Entwarnung gegeben werden, da keine Person im Gebäude gefunden wurde. Parallel zur Menschenrettung wurde ein weiterer Trupp unter Atemschutz zur Brandbekämpfung in den Keller vor geschickt. Nach erfolgten Löscharbeiten wurde das Gebäude mit einem Hochleistungslüfter rauchfrei gemacht und mit Gasmessgeräten frei gemessen. Zwei Personen die sich bei Ausbruch des Feuers im Gebäude aufgehalten hatten klagen über Atemwegsreizung. Diese wurden von der nachalarmierten Notärztin untersucht, konnten aber an der Einsatzstelle verbleiben. Alle weiteren Personen die sich beim Eintreffen vor dem Gebäude befunden hatten, hatten sich von der Einsatzstelle entfernt. Das Gebäude ist auf Grund der Schadenausbreitung zur Zeit nicht bewohnbar. Darüber hinaus wurde das Gebäude durch einen Mitarbeiter des Stromnetzbetreibers stromlos geschaltet. Zur Sicherstellung des Grundschutzes in Mülheim an der Ruhr wurden die Freiwilligen Feuerwehren Broich und Heißen alarmiert. Der Einsatz konnte nach knapp 2 Stunden beendet und die Einsatzstelle der Polizei übergeben werden.
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