FW-MH: Ausgelöste Heimrauchmelder und Brandgeruch in Hochhaus
Mülheim an der Ruhr (ots)
In den Abendstunden wurde die Feuerwehr zu einem ausgelösten Heimrauchmelder an der Bülowstraße alarmiert. Dort war Essen auf dem Herd angebrannt. Dadurch war die Wohnung im Erdgeschoss verraucht. Die Einsatzkräfte entfernten das Brandgut, stellten den Herd ab und belüfteten die Wohnung. In der Nacht gegen Viertel vor zwei wurde durch Bewohner eines Mehrfamilienhauses auf der Kampstraße ein ausgelöster Heimrauchmelder gemeldet. Dort konnte keine Verrauchung in der leerstehenden Wohnung festgestellt werden. Es handelte sich hierbei vermutlich um einen technischen Defekt. Zeitgleich zu dem Einsatz auf der Kampstraße ging auf der Leitstelle eine Meldung über Brandgeruch in einem Hochhaus in der Stadtmitte ein. Durch den Anrufer konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, ob Personen betroffen waren. Umgehend wurden unter dem Stichwort "Zimmerbrand mit Person" die Führungsdienste der Berufsfeuerwehr, Kräfte der Feuerwachen 1 und 2 sowie des Rettungsdienstes, ein Notarzt und die Polizei alarmiert. Ersteintreffende Kräfte konnten im ersten Moment keine Feststellungen über einen Brand machen. In einer längeren, personalintensiven Erkundungsphase konnte der Brandgeruch im Bereich zwischen der 11 und 14 Etage festgestellt werden. Um die Ursache zu finden, wurden in einer Etage die Wohnungen kontrolliert und die Personen in sichere Bereiche geführt. Da in einigen Fällen niemand angetroffen wurde und der Brand noch nicht gefunden wurde, musste eine Wohnung gewaltsam geöffnet werden. Im Laufe der Maßnahmen wurde ein Bewohner ausfindig gemacht, dem Essen auf dem Herd angebrannt war. Ein Brandereignis konnte nicht mehr festgestellt werden, sorgte aber für eine intensive Geruchsbelästigung. Die Maßnahmen der Feuerwehr beschränkten sich im Anschluss auf den Einsatz von Hochleistungslüftern in der betroffenen Etage. Nach rund 1,5 Stunden konnten die ca. 20 Einsatzkräfte einrücken. Die Einsatzstelle wurde zur Brandursachenermittlung und zur Sicherung der geöffneten Wohnung der Polizei übergeben. (TH, DSt)
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