POL-PDPS: Fahren ohne Versicherungsschutz
Pirmasens (ots)
Jährlich zum 01.03. müssen neue Versicherungskennzeichen bei den Versicherungsgesellschaften eingeholt werden. Dies gilt nicht nur für Mofas, Mopeds und Roller, sondern auch für Quads, Microcars, e-Bikes, Krankenfahrstühle und "Segways". Wird eines dieser Fahrzeuge ohne gültiges Kennzeichen (aktuell 2018/2019 - Farbe blau) geführt, macht sich der Fahrzeugführer wegen fehlenden Versicherungsschutzes strafbar. Diese Erfahrung mussten ein 86-jähriger und ein 20-jähriger aus Pirmasens machen, die im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit abgelaufenen Kennzeichen des Vorjahres aufgefallen waren. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, den bestehenden Versicherungsschutz vor Fahrtantritt zu prüfen.
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