Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Auch an Fasching gilt das Waffengesetz!
Meisenheim (ots)
Ein 16Jähriger schoss am Freitagmittag mit einer Schreckschusspistole aus dem Dachfenster in die Luft und versetzte die Nachbarschaft in Angst und Schrecken und die Polizei in Alarmbereitschaft. Der Umgang mit einer Schreckschusswaffe ist erst ab 18 Jahren gestattet. Außerdem hat der Berechtigte Vorkehrungen zu treffen, u.a. um zu verhindern, dass Dritte die Waffe unbefugt an sich nehmen. Auf den Schützen und den Eigentümer kommen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren zu.
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