Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Auch der Versuch ist strafbar
Wolfstein (ots)
Ein Inkassobüro hat von einem älteren Mann einen größeren Geldbetrag plus Mahngebühren eingefordert. Der Mann hätte nach einem Glückspiel noch die Teilnahmebeträge zu zahlen. Die Firma würde ihm jedoch bei einer sofortigen Zahlung einen erheblichen Preisnachlass gewähren. Der 82-Jährige wusste jedoch genau, dass er keine Außenstände hat und auch nicht an einem Gewinnspielt teilgenommen hatte. Er ließ sich keine Angst machen sondern verständigte die Polizei über den Sachverhalt. Die Ermittlungen wurden wegen versuchtem Betrug aufgenommen. Der ältere Herr hat alles richtig gemacht! Und selbst wenn er in der Vergangenheit an einem Internetspiel teilgenommen hätte, lohnt sich allemal die Überprüfung, ob die Forderungen überhaupt rechtens sind. Auch Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassobüros sowie anderen angedrohten Organisationen sollten immer in aller Ruhe und unter Beteiligung von weiteren Personen als unbeeindruckte Berater durchgesprochen werden. Die Polizei steht ebenfalls gerne als Ratgeber zur Verfügung. Der kurze Ratschlag: Vor einer Geldzahlung drüber schlafen und mit jemand anderem in Ruhe bereden!
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