Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Bei Fahranfänger Trunkenheitsfahrt verhindert
Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots)
Am späten Donnerstagabend wurde ein 20-Jähriger aus Winnweiler auf dem Rognac-Platz vor Fahrtantritt einer Kontrolle unterzogen. Bei dem jungen Mann, der sich zudem auch noch in der Probezeit befindet, wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,2 Promille. Ihm wurde der Fahrtantritt untersagt, sein Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden präventiv sichergestellt.
Die Polizei erinnert daran, dass für Fahranfänger nach § 24 c StVG (Null-Promillegesetz) ein absolutes Alkoholverbot gilt. Demnach dürfen Personen in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Darüber hinaus wird innerhalb der Probezeit eine kostenpflichtige Nachschulung fällig.
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