Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Kontrollen ziehen Strafanzeigen nach sich
Kaiserslautern (ots)
Bei Personenkontrollen im Stadtgebiet hat die Polizei am späten Montagabend mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Im Asternweg unterzogen die Einsatzkräfte gegen 22.30 Uhr einen 35-Jährigen einer Kontrolle. Weil der Mann sichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde er durchsucht. Freiwillig händigte er den Beamten eine Tüte aus, in der sich eine weiße Substanz befand. Nach eigener Aussage des 35-Jährigen handele es sich dabei um Amphetamin. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Auf den Mann kommt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.
In der Mannheimer Straße hatten es die Beamten kurz nach 23 Uhr mit einem Mann zu tun, der sehr nervös und zittrig wirkte und auch stark schwitzte. Weil der Verdacht bestand, dass er unter Drogeneinfluss steht, wurde sein Rucksack nach Betäubungsmitteln durchsucht und dabei eine weiße Substanz entdeckt und sichergestellt. Der 41-Jährige bestätigte, dass es sich um Amphetamin handele. Weitere Angaben machte er aber nicht. Auch er muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Aus dem gleichen Grund wird jetzt auch gegen einen 50-Jährigen aus dem Stadtgebiet ermittelt. Er war am späten Abend in der Fruchthallstraße aufgefallen und einer Kontrolle unterzogen worden. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand, weil er eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Bei der routinemäßigen Durchsuchung seiner Sachen kam anschließend eine weiße Substanz zum Vorschein. Darauf angesprochen, räumte der 50-Jährige ein, dass es sich um Kokain handele. Das Rauschgift wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Vollstreckung des Haftbefehls wurde nach Rücksprache mit der Justiz zurückgestellt.
Gleich zwei Anzeigen hat sich ein 43-Jähriger im Geranienweg eingehandelt. Als Polizeibeamte den Mann durchsuchen wollten, händigte er ihnen eine Damengeldbörse aus und gab an, diese gefunden zu haben. Allerdings hatte er gar nicht vor, das Fundstück zurückzugeben - vielmehr war sein Plan, den Ledergeldbeutel seiner Freundin zu schenken. Der 43-Jährige wurde darüber aufgeklärt, dass er sich wegen Unterschlagung strafbar macht. Weil der Mann den Polizisten außerdem auf die Frage nach mitgeführten gefährlichen Gegenständen ein sogenanntes Einhandmesser aushändigte, wird gegen ihn auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. |cri
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