POL-PPWP: Kaiserslautern/Landstuhl: 46-Jähriger fällt mehrfach negativ auf
Kaiserslautern/Landstuhl (ots)
Mehrfach hatte es die Polizei am Mittwoch mit einem Mann aus dem Landkreis zu tun. Der 46-Jährige fiel zunächst am Vormittag am Landstuhler Bahnhof unangenehm auf, weil er betrunken herumgrölte und -pöbelte. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, sprang er in den gerade ankommenden Zug und rannte bis in den letzten Wagen. Weil er dabei auch verfassungswidrige Parolen brüllte, gingen Polizeibeamte, die sich im Zug befanden, auf den Mann zu und forderten ihn auf, sich auszuweisen. Daraufhin beschimpfte und beleidigte er die Polizisten. Die Beamten übergaben den 46-Jährigen am nächsten Bahnhof der Bundespolizei. Auf dem Bahnsteig wurde er allerdings erneut aggressiv und versuchte zu flüchten. Als er dann auch noch anfing, um sich zu schlagen, wurde der Randalierer zu Boden gebracht und gefesselt, wobei er Widerstand leistete. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Die Folgen für den 46-Jährigen: Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Widerstand, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Damit nicht genug: Am Dienstagabend machte der Mann erneut negativ auf sich aufmerksam. Am Bahnhofsvorplatz in Kaiserslautern stellte er sich kurz vor 20 Uhr vor einen herannahenden Omnibus, schrie herum, und machte - trotz Aufforderung des Busfahrers - den Weg nicht frei. Dann versuchte er, die Tür mit den Händen aufzudrücken und trat schließlich dagegen, so dass die Glasscheibe zerbarst. Anschließend rannte er ins Bahnhofsgebäude, wo er von der Bundespolizei festgenommen wurde. Gegenüber den hinzugerufenen Polizeibeamten der Inspektion in der Logenstraße verhielt sich der 46-Jährige auch diesmal uneinsichtig und aggressiv, stieß Beleidigungen aus und schlug einem Beamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Dafür erhielt der Mann weitere Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Er wurde nach dem Vorfall in Gewahrsam genommen, wo er auch bis zum nächsten Morgen blieb. Einem Alkoholtest stimmte der alkoholisierte 46-Jährige nicht zu. Ihm wurde später auf richterliche Anordnung eine Blutprobe entnommen.
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