POL-PPWP: Fünf auf einen Streich - 50-Jährige landet im Gefängnis
Kaiserslautern (ots)
Wegen vier auf einmal begangener Straftaten und eines ausstehenden Haftbefehls hat die Polizei am Montagnachmittag eine 50-jährige Frau festgenommen. Die Dame sitzt nun im Gefängnis.
Das Unglück nahm seinen Lauf, als die 50-Jährige am Mittag in der Merkurstraße einen Verkehrsunfall verursachte. Als sie gegen 12:45 Uhr mit ihrem Auto an einer roten Ampel halten musste, passierte der Frau ein kleines Malheur (wie sich erst später herausstellte, lag es an ihrer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit) - sie stand offenbar nicht richtig auf der Bremse und ließ ihren Wagen ein Stückchen zurückrollen. Dabei prallte der Hyundai auf den dahinter stehenden VW Polo einer 40-jährigen Frau. Obwohl nur Sachschaden entstanden war, stieg die Unfallverursacherin aus ihrem Wagen aus, flüchtete zu Fuß und ließ die verdutzte Unfallgegnerin zurück.
Die verständigte Polizeistreife ermittelte die Halterin des Verursacherfahrzeugs, machte sich auf die Suche nach der Frau und fand sie schließlich an ihrer Wohnanschrift in der Wohnung einer Nachbarin. Die Beamten nahmen sofort die Alkoholfahne der 50-Jährigen wahr. Einen Alcotest lehnte die Frau allerdings ab.
Erste Recherchen der Polizisten ergaben, dass die offensichtlich alkoholisierte Unfallflüchtige nicht einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem ein Haftbefehl wegen nicht bezahlter Bußgelder gegen sie besteht. Darüber hinaus war das Fahrzeug, mit dem sie den Unfall verursacht hatte, weder zugelassen, noch versichert.
Die Entnahme einer gerichtsverwertbaren Blutprobe wurde von einem Richter angeordnet. Und nachdem ein Bereitschaftsarzt die Probe auf der Dienststelle entnommen hatte, wurde die 50-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, weil sie nicht in der Lage war, die noch ausstehenden Geldforderungen zu begleichen. Sie muss deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Und der nächste Ärger steht der Frau ins Haus: Gegen sie wird nun wegen Verursachens eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
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