POL-PPWP: Schnäppchen-Jagd kann teuer werden
Kaiserslautern (ots)
Heute ist der sogenannte "Black Friday" (übersetzt: schwarzer Freitag). Traditionell ist das der Tag nach dem (amerikanischen) Erntedankfest, an dem die Geschäftsleute angeblich den besten Umsatz des Jahres erzielen.
Schon seit einigen Jahren verbreitet sich der Usus auch in Deutschland. Schnäppchenjäger freuen sich, denn die meisten Geschäfte bieten Preisnachlässe. Und die Geschäftsleute reiben sich die Hände und bekommen - symbolisch gesprochen - schwarze Finger vom Geld zählen. Daher wohl auch der Name "Black Friday".
Um so wichtiger ist es, an diesem Tag vor lauter Angeboten, Rabatten und Preisnachlässen nicht den Überblick zu verlieren - und auch den wesentlichen Aspekt Sicherheit im Blick zu behalten. Das gilt sowohl für Einkäufe vor Ort als auch Online.
Insbesondere beim Online-Shopping sollte man nur bei vertrauenswürdigen Seiten etwas bestellen. Und dort, wo Vorkasse verlangt wird, vielleicht besser zweimal hinschauen.
Denn nicht selten werden die bestellten Artikel im Voraus bezahlt - und dann ist man sein Geld los, ohne etwas dafür zu bekommen. Auch am Donnerstag sind bei der Polizei wieder mehrere solcher Anzeigen eingegangen.
Unter anderem meldete sich eine 36-jährige Frau, die sich in einem Online-Shop einen Tablet-Computer ausgesucht hatte. Bestellung und Bezahlung gingen Ende Oktober über die Bühne - bis heute hat die Frau ihre Ware nicht bekommen. Und die Firma, die den Tablet angeboten hatte, ist online nicht mehr erreichbar. Die Kripo ermittelt jetzt wegen Betrugs.
Die gleiche Erfahrung machte eine 45-jährige Frau aus dem Stadtgebiet. Sie hatte Ende September bei einem Online-Shop eine Waschmaschine geordert und direkt per Überweisung bezahlt. Als nach zehn Tagen die Ware nicht bei ihr eingetroffen war, stornierte die Frau zwar die Bestellung - ihr Geld hat sie aber bis heute nicht zurückbekommen. Auch sie erstattete Strafanzeige wegen Betrugs.
Bezahlt aber nichts bekommen - das meldete am Donnerstag auch eine 36-jährige Frau aus dem Stadtgebiet. Sie hatte auf einer Verkaufsplattform, auf der private Anbieter ihre Sachen verkaufen können, ein Videospiel entdeckt und bestellt. Zusammen mit den geforderten Kosten für Porto und Verpackung überwies sie den Betrag Ende Oktober. Trotz mehrfachen Erinnerns und Mahnens hat die Frau das Spiel bis heute nicht erhalten.
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