POL-PPWP: Auch "ein bisschen" Alkohol kann zu viel sein
Kaiserslautern (ots)
Mit mehreren alkoholisierten Autofahrern hatte es die Polizei am Feiertag im Stadtgebiet zu tun. Für alle Erwischten war die Fahrt somit vorläufig beendet. Einige müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:
Unter anderem ein junger Mann aus dem Landkreis Kusel, der bereits am frühen Morgen bei einer Verkehrskontrolle in der Zollamtstraße auffiel. Bei dem 20-Jährigen, der zuvor ein Lokal besucht hatte, rochen die Polizeibeamten eine deutliche Alkoholfahne. Der Atemtest bescheinigte dem jungen Fahrer - für den noch die Null-Promille-Grenze gilt - einen Pegel von 0,86 Promille. Er wurde deshalb für weitere Tests zur nächsten Dienststelle gebracht. Führerschein und Autoschlüssel musste der junge Mann abgeben. Auf ihn kommt eine Anzeige zu.
Am späteren Abend fiel Polizeibeamten in der Bremerstraße eine Autofahrerin auf. Als sie die Frau daraufhin einer Kontrolle unterzogen, bemerkten sie die Alkoholfahne der 61-Jährigen. Ein erster Atemtest zeigte einen Wert von 0,98 Promille. Die Fahrerin musste daraufhin ihren Wagen stehen lassen und zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Die Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein der 61-Jährigen wurden sichergestellt.
Am deutlichsten zu tief ins (Alkohol-)Glas geschaut hatte ein junger Mann aus dem Landkreis Kaiserslautern, der in der Nacht zu Freitag in der Denisstraße in eine Polizeikontrolle geriet. Beim Atemalkoholtest gegen halb 4 zeigte das Messgerät 1,47 Promille an. Es folgten eine Blutprobe sowie die Sicherstellung von Führerschein und Autoschlüssel. Auf den 28-Jährigen kommt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Seine Fahrerlaubnis wird er vermutlich nicht mehr so schnell zurückbekommen...
Eine Strafanzeige hat sich in der Nacht zu Freitag auch ein Mopedfahrer eingehandelt - allerdings aus anderem Grund. Als der 55-Jährige gegen halb 1 in der Mainzer Straße in eine Verkehrskontrolle geriet, konnte er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen. Gegen ihn wird deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich ermittelt. Das Kleinkraftrad wurde zur Überprüfung der Geschwindigkeit auf den Rollenprüfstand gestellt. Dabei kam heraus, dass der Roller bis zu 38 km/h erreichen kann. Die Zündschlüssel wurden zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt. |cri
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