POL-PPWP: Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sucht Geschädigte eines Kreditvermittlungsunternehmens
Kaiserslautern - Westpfalz (ots)
Die Frist für Anmeldung von Ansprüchen geschädigter Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens auf Entschädigung aus mehr als 27 Millionen Euro eingezogener Gelder läuft am 30.10.2020 um 24 Uhr ab.
Auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vom 04.05.2020 (https://stakl.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/News/detail/einziehung-in-millionenhoehe-nach-schaedigung-einer-grossen-anzahl-von-kunden-eines-kreditvermittlungsu/) und die Information der Geschädigten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30.04.2020 nehme ich Bezug (www.bundesanzeiger.de, Suchbegriff "Staatsanwaltschaft Kaiserslautern" oder die Aktenzeichen "6050 Js 19201/19" und "6050 Js 116/20" eingeben).
Im Zeitraum Januar 2010 bis Mai 2013 und Juni 2013 bis Oktober 2017 erhielten Kreditinteressierte bundesweit Besuch von Außendienstmitarbeitern einer Kreditvermittlungsfirma und schlossen Verträge ab. Unter anderem unterschrieben sie, der Kreditvermittlungsfirma die Reisekosten der Außendienstmitarbeiter zu ersetzen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und den entsprechenden rechtskräftigen Feststellungen des Amtsgerichts Kaiserslautern waren diese Kosten der Kreditvermittlungsfirma aber gar nicht entstanden.
Aufgrund eines am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes wurden in diesem Strafverfahren auch konkrete Feststellungen zur Entschädigung der betrügerisch geschädigten Kunden getroffen und mehr als 27 Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmter Reisekosten eingezogen. Deshalb reicht es aus, wenn die in den entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen bezeichneten Kunden einen einfachen Brief an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern schreiben, um die zu Unrecht bezahlten Reisekosten zurückerstattet zu bekommen. Hierfür kann ein Formular verwendet werden, dass auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern heruntergeladen werden kann (https://stakl.justiz.rlp.de/de/service-informationen/download/).
Wer also seiner Erinnerung nach von dem Sachverhalt betroffen ist, kann sich an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wenden. Diese Schreiben müssen jedoch bis spätestens 30.10.2020 um 24 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eingegangen sein. Diese prüft nach, ob der Antragsteller nach den rechtskräftigen Feststellungen des Amtsgerichts einen Anspruch hat und zahlt die Entschädigung gegebenenfalls aus. |Staatsanwaltschaft Kaiserslautern /mhm
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