POL-PPWP: Polizei kündigt Kontrollen an
Kaiserslautern - Westpfalz (ots)
Die Corona-Pandemie bestimmt noch immer unseren Alltag und das Freizeitverhalten der Menschen. Wir alle sind von den aktuell geltenden Einschränkungen betroffen. Homeoffice, Kinderbetreuung, kein Vereinsleben, weitgehend Geschäftsschließungen, keine Restaurantbesuche und soziale Distanz, das heißt zu anderen Personen Abstand halten, sind nur einige wenige Beispiele hierfür. In diesen Zeiten schlechter Nachrichten und persönlicher Einschränkungen fällt es manchen schwer, dem Alltag etwas Positives abzugewinnen.
Viele Nutzen das Frühlingswetter zu Aktivitäten im Freien. Zum Spazierengehen, Radfahren oder Joggen. Auch viele Motorradfahrer packen nach der Winterpause ihre Maschinen aus und drehen eine Runde. Motorradfahren ist in Rheinland-Pfalz auch coronakonform möglich. Man hat genügend Abstand zu anderen Menschen, körperlicher Kontakt findet nicht statt, Helm oder Halstuch hemmen die Verbreitung der Erreger. Und für Motorradfahrer bedeutet ihr Hobby eigentlich, wieder positive Eindrücke durch die ersten Motorradtouren zu sammeln.
Und wenn sich alle an die geltenden Bestimmungen halten, kann auch jeder das gute Wetter im Freien genießen.
Was beim Motorradfahren in Zeiten von Corona aber nicht passieren sollte, sind Situationen, wie am vergangenen Wochenende auf dem Parkplatz Johanniskreuz. Dort hielten sich zahlreiche Motorradfahrer gleichzeitig auf der Parkfläche auf - und einige hielten die Mindestabstände zueinander nicht ein.
Dabei stellt sich die Abstandsfrage beim Erkennen von Menschenansammlungen gar nicht. Denn nach der aktuell gültigen 18. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz muss jeder menschliche Ansammlungen meiden, sobald sie oder er diese erkennt. Das heißt: Wenn fünf Personen auf einem Parkplatz stehen, sollte man weiterfahren und sich eine andere Stelle zum Anhalten suchen, so ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Und so kann auch jeder dazu beitragen, dass trotz der Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie das Motorradfahren weiterhin erlaubt bleibt.
"Wir appellieren an die Biker, sich weitgehend auf das MotorradFAHREN zu beschränken und Pausen nur dort zu machen, wo die Coronaregeln eingehalten werden können", so ein Sprecher der Polizei.
Über die Osterfeiertage wird der Parkplatz Johanniskreuz nicht gesperrt sein. Sollten die Ordnungsbehörden dort aber Ansammlungen von Motorradfahrern oder anderen Ausflüglern feststellen, wird die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine Sperrung der Parkfläche beantragen. Diese Maßnahme kam bereits im letzten Jahr zum Tragen. Der Parkplatz wurde mit Absperrgittern versehen. Verkehrszeichen ordneten ein Verbot für Fahrzeuge aller Art an.
Auf die Einsicht der Bevölkerung insgesamt hoffen die Ordnungshüter nicht nur am bevorstehenden Osterwochenende. Mit einer verstärkten Präsenz im öffentlichen Raum wird die Polizei verdeutlichen, dass sie in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden der Kommunen die Einhaltung der Beschränkungen konsequent überwacht. Bei Verstößen werden die Bürger auf die geltende Rechtslage hingewiesen und wenn nötig Verstöße auch sanktioniert.
Deshalb die Bitte an alle Ausflügler, und hier insbesondere die Biker: Motorradfahren ja - Ansammlungen, "Benzingespräche" und Erfahrungsaustausch erst, wenn die Beschränkungen wieder aufgehoben sind. |cri/mhm
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell