POL-PPWP: Betrüger erbeuten teuren Schmuck
Kaiserslautern (ots)
Die Polizei ermittelte am Freitagnachmittag in einem südlichen Stadtteil wegen eines Betrugsverdachts. Unbekannte hatten sich telefonisch bei einer 83-Jährigen gemeldet und ihr vorgegaukelt, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und sich nun im polizeilichen Gewahrsam befände. Gegen eine Kaution wäre es der Seniorin möglich, die Inhaftierte wieder "freizukaufen". Über drei Stunden bearbeitete der vermeintliche Polizeibeamte die Frau am Telefon, bis sie schließlich einlenkte und sich bereit erklärte, ihren hochwertigen Schmuck an einen Abholer zu übergeben. Die Betrüger ergaunerten hierdurch Schmuckstücke, deren Wert im fünfstelligen Bereich liegt. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei rät in solchen Fällen:
Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder andere Wertgegenstände bitten, um einen Angehörigen aus dem Gefängnis entlassen zu können. Eine sogenannte Kaution gibt es in Deutschland nicht. Ebenfalls gilt zu bedenken, dass die Polizei niemals unter der Notrufnummer 110 anrufen wird. Das tun nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie selbst die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Ganz wichtig ist auch, dass Sie sich am Telefon niemals unter Druck setzen lassen. In folgenden Situationen am besten einfach auflegen:
- Wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft. - Wenn Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben. - Wenn Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herauszugeben, beziehungsweise Geld zu überweisen, insbesondere ins Ausland. - Wenn Sie der Anrufer unter Druck setzt. - Wenn der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre Wertsachen mitnehmen soll.
Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. |kfa
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