POL-PPWP: Festnahme nach Schockanruf - Gericht erlässt Haftbefehl
Zweibrücken (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und des Polizeipräsidiums Westpfalz
Im Fall eines Schockanrufs, bei dem am 19.09.2024 in Zweibrücken ein hoher fünfstelliger Schaden entstand (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5868784), konnte ein Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen werden.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen war der Pkw des Geldabholers identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben worden. Der 37-jährige Tatverdächtige wurde schließlich am Dienstag (08.10.2024) bei Aschaffenburg vorläufig festgenommen. Hierbei konnten beweisrelevante Gegenstände aufgefunden werden. Die Auswertung der Beweismittel dauert an.
Das Amtsgericht Zweibrücken - Ermittlungsrichter - hat am Mittwoch (09.10.2024) Haftbefehl wegen des Verdachts der Erpressung in besonders schwerem Fall sowie des bandenmäßigen Betruges erlassen. Der Beschuldigte hat sich im Rahmen der Haftbefehlseröffnung nicht eingelassen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. |stazw
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