POL-PDLD: Wieso ich seh' doch noch gut.
Wörth (ots)
Wörth; Vermehrt wurde im Rahmen von Verkehrskontrollen festgestellt, dass bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen, Verkehrsteilnehmer ohne oder mit defekten Beleuchtungseinrichtungen unterwegs waren. Nur mit richtiger Beleuchtung werden Sie auch von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Gleichzeitig erinnern wir an die Regel zur Benutzung der Nebelleuchten: NUR bei Sichtweiten weniger als 50m dürfen diese verwendet werden. Eine Sichtweite von 50m bedeutet aber auch, dass man nicht schneller als 50km/h fahren darf!
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