POL-PDLD: Betrunkener Randalierer
Edenkoben (ots)
Auf Trapp hielt die Polizei ein 52jähriger aus Edenkoben am Nachmittag/Abend des 26.01.2018. Zunächst bedrohte der Beschuldigte gegen 15:00Uhr ein Ehepaar in der Edenkobener Weinstraße mit einer am Hoftor abgebrochenen Flasche, diese konnten ihn jedoch gemeinsam mit ihrem Schäferhund verjagen. Bei Eintreffen der Polizeibeamten war er bereits geflüchtet, muss sich jedoch wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung strafrechtlich verantworten. Gegen 16:30 Uhr wurde eine verwirrte männliche Person in der Peter-Gräber-Straße gemeldet. Die Personenbeschreibung passte eins zu eins zu dem amtsbekannten 52jährigen. Sowohl Rettungsdienst, wie auch Polizei blieben auf ihrer Suche nach dem Beschuldigten zunächst erfolglos. Gegen 19:30Uhr tauchte der Beschuldigte mit einer halbvollen Wodkaflasche in einem Lokal in der Bahnhofstraße auf und bestellte ein Bier. Hier zeigte er sich verhaltensauffällig und fuchtelte mit einer Pistole herum. Diese richtete er mehrfach auf die Bedienung und eine namentlich nicht bekannte Frau an der Theke. Dann verließ er das Lokal ohne sein Bier bezahlt zu haben. Bei Eintreffen der Polizei war er wieder unauffindbar. Wegen Bedrohung und Zechbetrug muss er sich dennoch verantworten. Gegen 20:15 Uhr hielt der Beschuldigte dann in der Bahnhofstraße in Höhe der Einmündung Schanzstraße einen BMW X5 an, indem er sich mittig auf die Straße stellte. Er trat mehrfach gegen die Front des Pkw und stieß wilde Drohungen und Beleidigungen in Richtung der beiden Insassen aus. Dann zeigte er eine schwarze Pistole im Hosenbund und die beiden Fahrzeuginsassen, zwei 20 und 17jährige Brüder aus Edenkoben, ergriffen die Flucht zu Fuß. Der Beschuldigte folgte mit gezogener Pistole und zog den Abzug mehrfach durch, ohne dass sich ein Schuss löste. Der Vater der beiden Brüder kam hinzu und gemeinsam überwältigen sie den Beschuldigten und fixierten ihn bis zum Eintreffen der Polizei. Bei der Pistole handelte es sich um eine leere Gasdruckpistole. Der Beschuldigte wurde in Gewahrsam genommen und auf Grund seines psychischen Ausnahmezustandes und akuter Eigen- und Fremdgefährdung in einer Fachklinik vorgestellt. Er hatte sich einen Atemalkoholwert von 2,1 Promille angetrunken. Zu den bereits genannten Straftaten gesellen sich somit eine weitere Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
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