POL-PDLD: Edesheim - Alkohol intus
Edesheim (ots)
Weil er 1,89 Promille Alkohol intus hatte, musste gestern Mittag (18.11.2019, 15.30 Uhr) bei einem 36-jährigen Mountainbikefahrer eine Blutprobe angeordnet werden. Der Mann war zuvor einem LKW-Fahrer wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen, weshalb dieser die Polizei verständigte. Die Polizei appelliert: Auch für das Fahrrad gilt eine Alkoholgrenze. Diese beginnt mit 0,3 Promille und wird auch als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet. Bei auffälligen Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen. Eine "zweite" Promillegrenze für das Fahrrad steht für die absolute Fahruntüchtigkeit und diese liegt bei 1,6 Promille. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der Radfahrer sich nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann, weshalb dieses Verhalten bereits strafbar ist.
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Michael Baron
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