POL-PDLD: Edesheim - Seitenabstand zu Rennradfahrern nicht eingehalten - Strafverfahren eingeleitet
Edesheim (ots)
Die Polizei führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, weil am Pfingstmontag gegen 15 Uhr ein BMW-Fahrer aus dem Kreis Heidelberg auf der L 507/Edesheimer Brücke zwei Rennradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit hupend und trotz Gegenverkehr überholte. Der erforderliche Mindestabstand von 2 Meter wurde dabei nicht eingehalten. Die Polizei weist daraufhin hin: Kraftfahrer, die einen Radfahrer außer Orts überholen, müssen mindestens einen Abstand von 2 m (1,5 Meter innerorts) einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung seit 28.04.2020 ergänzt worden.
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