POL-PDLD: Hochstadt - Aller "unguten" Dinge sind drei - an einem Tag dreimal von derselben Geschwindigkeitsmessanlage gemessen
Hochstadt (ots)
Am 24.06.2020 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit von 07.45 Uhr bis 12.45 Uhr auf der K 40, Gemarkung Hochstadt, in Höhe des Bahnhofs Hochstadt, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Ein Kraftfahrzeugführer aus dem Kreis Germersheim wurde im Laufe dieser Kontrolle gleich dreimal mit einem Geschwindigkeitsverstoß registriert. Um 08:40 Uhr passierte er die Örtlichkeit mit 69 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h. Eine knappe Viertelstunde später wurde eine Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen. Als er kurz nach 12.00 Uhr die Stelle abermals passierte wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h verbucht. Für den ersten Verstoß erwartet ihn nun ein Bußgeld in Höhe von 60,- EUR, für die mittlere Fahrt ein Bußgeld in Höhe von 70,- EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister und die letzte Fahrt schlägt mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,- EUR zu Buche. Eventuell bringen die weiteren Ermittlungen der Bußgeldstelle Licht ins Dunkle, warum er sich an einem Tag dreimal "blitzen" ließ. Das Gesamtergebnis der Messung lautet wie folgt: Von den 332 gemessenen Fahrzeugen waren 64 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h) zu beanstanden. Somit war fast jeder Fünfte zu schnell unterwegs. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus Karlsruhe, der die zulässige Geschwindigkeit um 59 km/h überschritt und somit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 105 km/h; ihn erwartet wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 480,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Auf 22 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60,- EUR zu, 11 müssen zudem mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen und drei zusätzlich mit einem einmonatigen Fahrverbot. In 41 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.
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