Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Medieninfo
Neustadt/Weinstraße (ots)
Trunkenheitsfahrt Freitag, 18.09.2015, 20.50 Uhr Bei einem 50-jährigen Neustadter Fahrzeuglenker wurde im Rahmen einer Fahrzeug- und Personenkontrolle deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,66 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Samstag, 19.09.2015, 10.30 Uhr Ein 29-jähriger Neustadter befuhr mit seinem LKW-Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) die Adolf-Kolping-Straße. Bei der durchgeführten Kontrollmaßnahme wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ihn erwartet nunmehr ein Strafverfahren.
Verkehrsunfall mit Personenschaden Samstag, den 19.09.2015, 16.05 Uhr Ein 90-jähriger Neustadter befuhr mit seinem Fahrrad den ausgewiesenen Radweg in der Adolf-Kolping-Straße, in Fahrtrichtung eines Baumarktes. In Höhe der Einmündung der Erfurter Straße wurde er von einem einbiegenden und die Vorfahrt missachtenden PKW erfasst und stürzte zu Boden. Hierdruch zog er sich leichte Prellungen am rechten Arm zu. Am PKW des unfallverursachenden 82-jährigen Neustadter Fahrzeugführers entstand nur geringer Sachschaden. Der Verunfallte lehnte weitere medizinische Hilfe ab.
Trunkenheit im Verkehr und anschließende Widerstandshandlung mit 2 leichtverletzten Polizeibeamten Samstag, 19.09.2015, 21.55 Uhr Ein aufmerksamer Fahrzeugführer informierte die Polizei über einen auffällig vor ihm fahrenden VW-Bus. Durch eine Polizeistreife konnte das Fahrzeug im Bereich der Martin-Luther-Straße fegestellt werden. Trotz des am Streifenfahrzeug eingeschalteten Blaulichtes und des Haltegebotes wurde die Fahrt fortgesetzt. Das Fahrzeug konnte schließlich überholt und angehalten werden. Bei der sich anschließenden Fahrzeug- und Personenkontrolle wurde eine starke Alkoholisierung des 38-jährigen Fahrzeuglenkers bemerkt. Ein Atemalkoholtest konnte er auf grund seines eingeschränkten Koordinationsvermögens nicht duchführen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Der Aufforderung sich in das Streifenfahrzeug zu begeben widersetzte er sich durch Festklammern an seinem Fahrzeug und durch massives Entgegenstemmen und Wegstoßen der Beamten. Er konnte schließlich gefesselt und zur Dienststelle verbracht werden. Hier wehrte er sich gegen die von einer Ärztin durchzuführende Blutentnahme so heftig, dass er auf dem zugewiesenen Stuhl festgehalten werden musste. Im Anschluss sollte der stark Alkoholisierte in die Gewahrsamszelle verbracht werden. Bei der Untersuchung zur Gewahrsamsfähigkeit schlug er in Richtung der Ärztin. Nur mit hoher Kraftanstrengung konnte der sich Entgegenstemmende schließlich in die Gewahrsamszelle verbracht werden. Hier beruhigte er sich nach und nach. Durch die fortgesetzten Widerstandshandlungen wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Sie erlitten Schürfwunden und Prellungen. Den Mann erwarten Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt und den Widerstandshandlungen.
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