Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Enkeltrick und Wohnungseinbruch
Haßloch (ots)
(Deidesheim) Wohnungseinbruchsdiebstahl In der Zeit zwischen Dienstag, dem 03.11.2015, 08.00 Uhr und Mittwoch, dem 04.11.2015, 08.30 Uhr, drangen unbekannte Täter in Deidesheim im Silvanerweg in ein Wohnhaus ein, indem sie die Terrassentür aufhebelten. Im Anwesen durchsuchten und durchwühlten sie verschiedene Schränke und entwendeten Schmuckstücke. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Haßloch unter Tel. 06324/9330, Fax 06324/933120 oder per email: pihassloch@polizei.rlp.de
(Haßloch) Geschwindigkeitsüberwachung Bei zwei Geschwindigkeitskontrollen am Dienstag, dem 3.11.2015 in Haßloch in der Moltke- und der Rennbahnstraße mussten 30 Fahrzeugführer wegen zu schnellen Fahrens mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Gegen einen Fahrzeugführer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt. Er war in der 30er-Zone mit 54 km/h unterwegs. Bei zwei Geschwindigkeitskontrollen am Mittwoch, dem 04.11.2015 in der Moltkestraße und der Forstgasse wurden weitere 31 Fahrzeugführer wegen zu schnellen Fahrens gebührenpflichtig verwarnt. Auch hier wird gegen einen Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt, da er in der 30er-Zone mit 60 km/h unterwegs war.
(Haßloch) versuchter Enkeltrick Am Mittwoch, dem 04.11.2015, gegen 14.00 Uhr, rief eine unbekannte männliche Person bei einer 89-jährigen Haßlocherin an und gab sich als deren Enkel aus. Für einen Wohnungskauf benötige er dringend 20.000.- EUR. Die ältere Frau ließ sich überreden mit dem Taxi zur Bank zu fahren, um das Geld abzuheben. Während der Fahrt telefonierte die Frau weiterhin mit dem angeblichen Enkel, weshalb die Taxifahrerin Inhalte des Gesprächs mitbekam und die Frau auf die Möglichkeit des Enkeltricks hinwies. Da dies der angebliche Enkel mitbekam wurde das Gespräch unterbrochen. Bei einer Nachfrage stellte sich heraus, dass der Enkel nicht angerufen hatte. Nur der umsichtigen Verhaltensweise der Taxifahrerin ist es zu verdanken, dass es nicht zur Geldübergabe gekommen ist. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, bei solchen Anrufen immer einen eigenen Rückruf unter der schon bekannten Nummer bei den Angehörigen (Kind oder Enkel) vorzunehmen, bevor es zur Bank geht.
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