Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Polizeibeamte bei Einsätzen angegriffen und beleidigt
Neustadt/Weinstraße (ots)
Gleich 6 Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte wurden bei Einsätzen am Freitag und Samstag leicht verletzt. Der erste Vorfall ereignete sich am 24.05.2019, um 20.10 Uhr, in der Dr.-Siebenpfeiffer-Straße, in Neustadt. Hier wurde eine randalierende männliche Person an einem Privatanwesen gemeldet. Die hinzugezogenen Beamten wurden beim Versuch der Sachverhaltsklärung plötzlich und unvermittelt von dem 27-jährigen Mann angegriffen. Der Angriff konnte zwar abgewehrt werden, im sich anschließenden Gerangel mit dem Mann zogen sich beide Polizisten jedoch Schürfwunden zu. Aufgrund eines Anfallsleidens musste der Mann im weiteren Verlauf des Einsatzes vom DRK zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der zweite Vorfall ereignete sich am frühen Morgen des 25.05.2019, in der Probstgasse, in unmittelbarer Nähe zum Haardter Weinfest. Zunächst wurde hiesiger Polizeiinspektion ein stark alkoholisierter Mann gemeldet, welcher auf Taxen springen würde. Ein weiterer Mitteiler gab an, dass dieser Mann nun bewusstlos am Boden läge. Vor Ort konnte eine männliche Person mitten auf der Fahrbahn liegend angetroffen werden. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten versuchten den Mann anzusprechen, als dieser plötzlich erwachte und unvermittelt in Richtung der Einsatzkräfte trat und schlug. Da sich der 19-jährige Neustädter massiv wehrte, mussten weitere Beamten hinzugezogen werden, um den Heranwachsenden unter Kontrolle zu bringen. Vier der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten erlitten bei diesem Einsatz Prellungen und Hautabschürfungen. Alle eingesetzten Polizeikräfte wurden zudem während der gesamten Einsatzdauer aufs Übelste beleidigt. Zumindest beim zweiten Vorfall dürften enthemmende Mittel, wie Alkohol und/oder Drogen, eine Rolle gespielt haben. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an. Gegen beide Aggressoren wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Letzterer muss sich zusätzlich wegen der zahlreichen ausgesprochenen Beleidigungen und einem möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten.
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