Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Bad Dürkheim - Diebstahl aus Pkw
Bad Dürkheim (ots)
Am 08.10.19, gegen 04:00 Uhr teilte eine Anwohnerin der Kaiserslauterer Straße mit, dass sich soeben zwei dunkel gekleidete Personen an einem geparkten Pkw zu schaffen machen würden. Weiterhin gab sie an, dass die Personen geflüchtet seien, als sie ihr Fenster geöffnet habe. Vor Ort wurde durch die Funkstreifenbesatzung festgestellt, dass die Täter auf bisher nicht bekannte Art und Weise in einen Audi gelangt waren und den Fahrzeuginnenraum durchsucht hatten. Nach bisherigen Feststellungen wurde lediglich aus dem Handschuhfach ein Fahrzeugschein entwendet. Durchgeführte Fahndungsmaßnahmen nach den Täter, an denen Funkstreifenbesatzungen aus Neustadt, Grünstadt sowie der Polizeiautobahnstation Ruchheim und ein Polizeidiensthundeführer beteiligt waren, verliefen ohne Erfolg. An dem Pkw wurden keine Aufbruchsspuren festgestellt.
Ebenfalls unbekannte Täter gelangten auf bisher nicht bekannte Art und Weise im Zeitraum vom 07.10.19, 14:00 Uhr - 08.10.19, 08:00 Uhr in einen in der Chemnitzer Straße verschlossen abgestellten Pkw und entwendeten aus diesem ca. 5 - 10 Euro Münzgeld, einen Führerschein und einen Fahrzeugschein. Aufbruchspuren waren auch hier nicht feststellbar.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bad Dürkheim, Tel. 06322/963-0, oder pibadduerkheim@polizei.rlp.de
Tipps der Polizei: - Lassen Sie keine Wertgegenstände und persönliche Papiere im Fahrzeug !
- Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb.
- Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb das Tanken zum "Nulltarif". Denken Sie auch daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist.
- Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
- Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
- Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.
Rückfragen bitte an:
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SB: Peter Strube-Vogt, Leiter Kriminal- und Bezirksdienst
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