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Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

POL-PDNW: Unter Betäubungsmittelbeeinflussung über die Autobahnen - Mehrere Verkehrsdelikte am Sonntag

Ruchheim (ots)

Am Sonntag, den 07.06.2020 gegen 06:43 Uhr kontrollierten die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim einen 56 Jahre alten Kraftfahrzeugführer auf der Bundesautobahn 650 zwischen den Anschlussstellen Bruchwiesenstraße und Oggersheim-Süd. Im Rahmen der Verkehrskontrolle fielen den Beamten bei dem Fahrer Anzeichen auf, welche auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain. Dem Fahrzeugführer wurde auf der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führerschein präventivpolizeilich sichergestellt.

Gegen 14:00 Uhr befuhr ein 39 Jahre alter Kraftfahrzeugführer die Bundesautobahn 61 in Höhe des Autobahnkreuzes Ludwigshafen in Fahrtrichtung Koblenz. Auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" wurde das Fahrzeug einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei diesem Mann wurde eine Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt und schließlich eine Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein wurde in polizeiliche Verwahrung genommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem stellte die Polizei in diesem Fall eine geringe Menge Marihuana sicher.

In den frühen Abendstunden befuhr ein 25 Jahre junger Kraftfahrzeugführer die Bundesautobahn 61 zwischen der Anschlussstelle Schifferstadt und dem Gelände der Tank- und Rastanlage Dannstadt-Ost. Der Personenkraftwagen wurde in der Ortslage Ruchheim einer allgemeinen Verkehrskontrolle zugeführt. Durch die Autobahnpolizisten wurden Anzeichen festgestellt, wonach der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel gestanden haben dürfte. Ein in den Räumlichkeiten der Polizeidienststelle durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Cannabisprodukte. Auch hier wurde wurde eine Blutprobe angeordnet und durch eine Ärztin entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

In allen Fällen wurden durch die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß §24a StVG (Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln), sowie Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Julian Schwan (Polizeikommissar)
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Telefon: 06237/9330
E-Mail: pastruchheim@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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