Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Wintergefahren - Tipps und Hinweise
Ruchheim (ots)
Der Winter, so optisch ansprechend er auch sein kann, birgt im Straßenverkehr zusätzliche Gefahren. Insbesondere auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt es, in der kalten Jahreszeit besondere Sorgfalt walten zu lassen und vorbereitet zu sein. Falsches Fahrverhalten oder ein nicht angemessener Zustand eines Fahrzeugs können nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Der Winterbeginn löste in den vergangenen Wochen mehrere Einsätze bei der Polizeiautobahnstation Ruchheim aus. Eisplatten, die sich von den Dächern von Lkw lösten und auf andere Fahrzeuge fielen, waren ebenso Anlass wie Verkehrsunfälle, die sich aufgrund "falscher Reifen" ereigneten.
Gestern (26.01.2021) löste sich von einem Lkw auf der A61, Gemarkung Heßheim vom Dach eines Sattelaufliegers eine Eisplatte und fiel auf einen hinter ihm fahrenden Pkw. Bei zwei weiteren Lkw stellten die Polizisten ebenfalls Eisplatten fest, weshalb die Weiterfahrt verhindert werden musste. Am 10.01.2021, um 18.30 Uhr, war ein 27-jähriger mit seinem BMW auf der A650 unterwegs. Auf winterglatter Straße hatte er nur Sommerreifen auf seinen Wagen gezogen. Dadurch verlor der auf gerader Strecke die Kontrolle über sein Auto und knallte in die rechte Schutzplanke. Der Sachschaden betrug mehr als 6.000 EUR.
Wir wollen dies zum Anlass nehmen und Sie über Ihre Pflichten in der kalten Jahresszeit informieren. Natürlich gibt es dazu auch Tipps und Hinweise, wie Sie gut durch die Winterzeit kommen. Winterpflichten und Konsequenzen Eisplatten auf Fahrzeugen: Eisplatten sind vor Fahrtantritt von den Dächern zu entfernen. Verliert ein Fahrer während der Fahrt Eisplatten, riskiert er ein Bußgeld von 80 EUR und einen Punkt in Flensburg. Kommt es durch den Verlust von Eisplatten zum Unfall beträgt die Geldbuße 120 EUR und ein Punkt
Winterreifenpflicht Die Fahrt mit Sommerreifen bei Winterverhältnissen wird mit einer Geldbuße von 60EUR und einem Punkt geahndet. Kommt es dabei zu einem Unfall beträgt die Geldbuße 120 EUR und ein Punkt. Daneben müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Versicherung die falsche Bereifung auch bei der Schadensregulierung negativ berücksichtigen wird.
Schnee auf dem Autodach Kennzeichen zugeschneit Scheibe nicht freigekratzt Es gehört zu den Pflichten des Fahrzeugführers vor Fahrtantritt das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Gerade im Winter bedeutet dies, die Scheiben freizukratzen und den Schnee vom Fahrzeugdach und den Autokennzeichen zu entfernen. Wer dies nicht ausreichend macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr einer Sanktionierung von 5 EUR bis 25 EUR.
Angepasste Geschwindigkeit § 3 Absatz 1 StVO regelt, dass derjenige, der ein Fahrzeug führt nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Dabei ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Daraus leitet sich ab, dass Fahrzeugführer auf winterglatter oder verschneiter Fahrbahn ihre Geschwindigkeit anzupassen haben - also reduzieren müssen. Passiert ein Verkehrsunfall und war die Geschwindigkeit nicht ausreichend den Witterungsbedingungen angepasst, ist die Folge ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 145 EUR.
Unsere Tipps und Hinweise
- Achten Sie auf eine korrekte Bereifung für die jeweilige Jahreszeit
Statten Sie Ihr Auto mit Winterausrüstung aus:
- Antibeschlagtuch - Eiskratzer - Handfeger - Schaufel - Scheibenfrostschutz - Wolldecke
Planen Sie morgens etwas mehr Zeit ein, um Ihr Fahrzeug verkehrssicher vorzubereiten.
Befreien Sie Ihr gesamtes Fahrzeug von Schnee und Eis; Kratzen Sie die ganze Scheibe frei, ein Guckloch genügt nicht.
Sorgen sie auch im Weiteren für klare Sicht: Sind Ihre Scheibenwischblätter noch ok, haben Sie genügend Frostschutz in der Scheibenwaschanlage?
Überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung Ihres gesamten Fahrzeugs.
Passen Sie Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen an:
- Fahren Sie möglichst mit niedriger Motordrehzahl und vermeiden sie ein beschleunigen oder bremsen in Kurven. - Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit - Kommt Ihr Fahrzeug ins Schleudern, bewahren Sie Ruhe, gehen Sie vom Gas und lenken Sie gefühlvoll gegen. Vermeiden Sie Panikbremsungen oder ruckartige Lenkbewegungen. - Halten Sie besonders großen Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. - Seien Sie besonders aufmerksam für die Wintergefahren, wie beispielsweise vereiste Fahrbahnen, vor allem in Bereich von Brücken
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Sandra Giertzsch
Telefon: 06237/933-2212
E-Mail: pastruchheim.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt
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