Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - 42-Jähriger fährt mit überladenem LKW und unter Drogeneinfluss auf A61 und verletzt Beamte
Frankenthal (ots)
Am 16.03.2023 gegen 16:50 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Norden, Parkplatz "Auf dem Hahnen" einen ausländischen LKW. Als der 42-jährige Fahrer die Ladeklappe am Heck des LKW öffnete, staunten die Polizisten nicht schlecht. Der LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t war bis unter die Decke mit Flohmarktware beladen, sodass man den Blattfedern schon optisch anhand der Krümmung das hohe Gewicht ansehen konnte. Der Verdacht der Überladung konnte durch eine Wiegung bestätigt werden. Abzüglich der Toleranz wurde ein Nettogewicht von 6,2t festgestellt, und damit eine Überladung von 2,7t. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entstand bei den Beamten zudem der Eindruck, dass der 42-Jährige unter Betäubungsmitteleinfluss steht. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und verlief positiv auf die Stoffgruppe THC. Bei der Durchsuchung der Fahrerkabine konnten die Polizisten eine geringe Menge Marihuana auffinden und sicherstellen. Die Beamten verbrachten den Mann zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Abschließend wurde ihm bekannt gegeben, dass er die Weiterfahrt aufgrund der Überladung und seiner Drogenbeeinflussung nicht fortsetzen darf. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 800EUR festgesetzt, da der Mann nicht in Deutschland wohnhaft ist. Dies brachte den 42-Jährigen derart aus der Fassung, dass er aus Eigensicherungsgründen fixiert werden musste. Beim Anlegen der Handfesseln schlug der Mann wild um sich, wodurch ein Polizist im Gesicht getroffen und leicht verletzt wurde. Dem zweiten Kollegen versuchte er mehrfach in den Unterarm zu beißen, was ihm jedoch nicht gelang. Erst durch das Hinzuziehen weiterer Beamter konnte der Widerstand gebrochen und die Fesselung vollendet werden. In den darauffolgenden Minuten beruhigte sich der Mann wieder, sodass die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen und der Mann entlassen werden konnte. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Überladung eingeleitet.
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