Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Gewalt gegen Polizeibeamte - zwei Beamte verletzt
Neustadt/Weinstraße (ots)
Am Montagnachmittag, den 02.12.2024 kam es in Neustadt zu einem gewalttätigen Zwischenfall, bei dem zwei Polizeibeamte verletzt wurden. Ein 56-jähriger Neustadter bat gegen 15 Uhr um Hilfe der Polizei, da seine Ex Frau unangekündigt bei ihm erschienen war und den Kontakt zu den beiden gemeinsamen, erwachsenen Kindern forderte. Die Kinder waren jedoch nicht anwesend und der Mann bat seine Ex Frau zu gehen. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkam, alarmierte er die Polizei. Auch die Polizeibeamten konnten die Frau nicht zur Kooperation bewegen. Nachdem sie mehrfach aufgefordert wurde, das Grundstück zu verlassen, wurde ihr ein Platzverweis ausgesprochen. Statt diesem nachzukommen, setzte sie sich in ihren Pkw und weigerte sich, wegzufahren. Trotz intensiver Gespräche verriegelte die Frau das Auto und lehnte jegliche Zusammenarbeit ab. Da weder Erklärungsversuche noch die Androhung von Zwangsmaßnahmen Wirkung zeigten, sahen sich die Beamten gezwungen, die vordere Seitenscheibe des Wagens zu öffnen. Während ein 29-jährige Beamter versuchte die Frau aus dem Fahrzeug zu holen, wurde er von ihr mehrfach mit schweren Winterstiefeln ins Gesicht getreten. Die Frau verschanzte sich anschließend auf dem Beifahrersitz, woraufhin auch die Beifahrerseite entglast werden musste. Über das geöffnete Beifahrerfenster konnten die Beamten die Frau schließlich aus dem Fahrzeug schieben. Bei der anschließenden Fixierung am Boden erlitt ein 31-jähriger Beamter Verletzungen. Beide Polizeibeamten mussten ihren Dienst verletzungsbedingt abbrechen. Die Frau wurde in Gewahrsam genommen.
Immer wieder werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und auch nicht gegen Polizeikräfte. Jedwede Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
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