Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße mehr verpassen.

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

POL-PDNW: Trunkenheitsfahrt

POL-PDNW: Trunkenheitsfahrt
  • Bild-Infos
  • Download

Obersülzen (ots)

Ein "Schlangenlinien" fahrender Pkw zwischen Dirmstein und Obersülzen wurde der Polizeiinspektion Grünstadt gestern (15.04.2025) gegen 13:00 Uhr gemeldet. Das betreffende Fahrzeug konnte in Obersülzen festgestellt und kontrolliert werden. Dessen Fahrerin, eine 60 Jahre alte Frau, roch deutlich nach Alkohol und zeigte Ausfallerscheinungen. Das Ergebnis des Atemalkoholtests lag über 2 Promille. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis für das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr beweiserheblich ist. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Grünstadt
Bitzenstraße 2
67269 Grünstadt

M. Benz, PHK'in

Tel.: 06359 9312 0

E-Mail: pigruenstadt@polizei.rlp.de

www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
  • 15.04.2025 – 15:09

    POL-PDNW: Geschwindigkeitskontrollen

    Bad Dürkheim (ots) - Bei Geschwindigkeitskontrollen in der Weisenheimer Straße in Freinsheim haben Beamte der Polizeiinspektion Bad Dürkheim am 15.04.2025, zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr ein Fahrzeug festgestellt, das bei erlaubten 30 km/h mit 40 km/h unterwegs war. Fünf Geschwindigkeitsverstöße konnten zwischen 11:45 Uhr und 12:30 Uhr in der Weinstraße in Herxheim am Berg festgestellt werden. Hier wurde das ...

  • 15.04.2025 – 15:08

    POL-PDNW: Trunkenheitsfahrt und Verstoß gegen das Waffengesetzt

    Neustadt/Weinstraße (ots) - Am 14.04.2025 um 21:10 Uhr konnte ein 19-Jähriger aus Neuhofen mit einem E-Scooter einer Verkehrskontrolle vor der hiesigen Dienststelle unterzogen werden. Bei dem Fahrer konnten im Rahmen der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung schließen ließen. Da dieser einen Vortest nicht durchführen ...