POL-PDLU: Verstärkte Fahrradkontrollen zu Beginn der dunklen Jahreszeit
Frankenthal (ots)
Auch in der dunklen Jahreszeit setzt die Polizeiinspektion Frankenthal ihre Fahrradkontrollen im Stadtgebiet fort. Dabei konzentrieren sich die Beamten auf die sogenannten Unfallhäufungsstellen, insbesondere in der Mahlastraße und der Wormser Straße. Leider stellen Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern auch im Jahr 2015 den Schwerpunkt des Unfallgeschehens in Frankenthal dar. Laut ¾ Jahres-Statistik ist jeder 3. Schwerverletzte im Frankenthaler Straßenverkehr ein Radfahrer. Die Kontrollen sollen in erster Linie dazu führen, dass die Radfahrer über das Unfallrisiko informiert werden und ihr Verhalten anpassen. Im Jahr 2014 musste die Polizei Frankenthal insgesamt 1518 Radfahrer verwarnen!
Bei den gestrigen Kontrollen, bei den insgesamt 45 Radfahrer kontrolliert wurden, registrierten die Beamten insgesamt 16 Beanstandungen wegen falschen Verhaltens. Zudem mussten 8 Radlern aufgrund technischer Mängel an ihren Drahteseln Mängelbericht ausgestellt werden. Da sich auch nicht alle PKW-Fahrer an die Verkehrsregeln gehalten haben, wurden zudem 8 Gurtverstöße ausgesprochen.
Zu Beginn der dunkeln Jahreszeit noch einige Tipps in Sachen Sichtbarkeit für Radler:
Helle Kleidung ist gut, Reflektoren sind besser Helle Kleidung kann dabei helfen sich sichtbarer zu machen - reicht jedoch nicht aus. Effektiver sind reflektierende und fluoreszierende Materialien. Diese sollten rundum am Körper getragen werden. In vielen Kleidungsstücken sind sie bereits eingearbeitet. Sie erhöhen die Sichtbarkeit eines Fußgängers oder Radfahrers auf bis zu 130 Meter. Beim Anbringen von Reflektoren sollte man beachten, dass Autofahrer zuerst die untere Hälfte des Körpers wahrnehmen. Da die Scheinwerfer auf die Straße ausgerichtet sind, wird der Unterkörper zuerst angestrahlt. Man sollte also unbedingt auch an den Beinen Reflektoren anbringen.
Weiß, rot, gelb: So müssen Radfahrer leuchten Für Radfahrer steht die richtige Beleuchtung ihres Fahrrads an erster Stelle: Laut Straßenverkehrsordnung gehören dazu ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem ein weißer Reflektor vorn, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten. Zusätzlich sind nach links und rechts wirkende gelbe Rückstrahler an beiden Pedalen obligatorisch.
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