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POL-PDLU: (Frankenthal) - Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer unter Alkoholeinfluss

POL-PDLU: (Frankenthal) - Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer unter Alkoholeinfluss
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Frankenthal/Rhein-Pfalz-Kreis (ots)

Am 09.07.2017, gegen 00:30 Uhr, kam es in der Mörscher Straße in Frankenthal zu einem Alleinunfall mit einem Fahrradfahrer. Der 63 jährige, stark alkoholisierte Fahrradfahrer, wollte augenscheinlich mit seinem Fahrrad zwischen zwei geparkten PKW´s hindurchfahren. Hierbei stürzte er und zog sich leichte Verletzungen zu. Gegen den Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Frankenthal
Alexander Frank, POK

Telefon: 06233-313-0
pifrankenthal@polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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