POL-PDLU: Zwei Fahrradfahrer unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss
Frankenthal (ots)
Zwei Fahrradfahrer, welche deutlich unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmittel stehen, werden am frühen Samstagmorgen gegen 04:20 Uhr in der Westlichen Ringstraße in Frankenthal durch die Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Grund der äußerst auffälligen Fahrweise über die gesamte Straßenbreite geraten die beiden 20- und 24-jährgen Frankenthaler ins Visier der Streife. Bei beiden Personen werden neben Atemalkohol auch typische, drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt. Die freiwilligen Atemalkoholtests ergeben 1,59 und 0,63 Promille. Beiden wird auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und jeweils ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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