POL-PDLU: Speyer - Fünf Unfallfluchten, drei davon geklärt (34+39+51+52+57/2301)
Speyer (ots)
19.01 - 23.01.2020
Am Donnerstag erlangte die Polizei Speyer Kenntnis von fünf Verkehrsunfällen, bei denen sich der Schadensverursacher anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. In drei Fällen konnte die Polizei den Unfallverursacher ermitteln bzw. liegen der Polizei Hinweise auf diesen vor.
Am 22.01.2020 gegen 14:17 Uhr verlor ein auf der B9 ein in Richtung Ludwigshafen fahrender Kieslaster aufgrund unzureichend gesicherter Ladung Kies von der Ladefläche. Diese führte zur Beschädigung der Frontscheibe eines nachfahrenden 3-er BMW. Der Schaden dürfte bei 150EUR liegen. Das Kennzeichen des LKW's ist der Polizei bekannt, so dass Maßnahmen zur Ermittlungen des Unfallverursachers eingeleitet werden konnten.
Am 22.01. gegen 16:05 Uhr stieß ein 58-jähriger Tesla-Fahrer in der Straße Im Erlich beim Einparken gegen einen geparkten Opel und verursachte an diesem einen Schaden von ca. 800EUR. Da er seine Verantwortlichkeit erst am nächsten Tag bekundete, muss auch er sich wegen einer Verkehrsunfallflucht verantworten.
Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte am 23.01. gegen 18:50 Uhr eine Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes Am Rübsamenwühl aufgeklärt werden. Die Zeugin beobachtete dort, wie eine 35-Jährige im Rahmen eines Parkmanövers mit ihrem Ford einen Opel touchierte und sich danach in den Markt begab, ohne sich um den am anderen Fahrzeug entstandenen Schaden in Höhe von ca. 400EUR zu kümmern.
Zwei weitere Unfälle mit anschließender Flucht, bei welchen derzeit keinerlei Hinweise auf den verantwortlichen Fahrer vorliegen, ereigneten sich am 23.01. gegen 18 Uhr auf dem Königsplatz und zwischen dem 19.01 - 23.01 in der Ludwigstraße. Auf dem Königsplatz wurden ein geparkter 5er-BMW vermutlich bei einem Parkmanöver auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt (Schaden ca. 800EUR). In der Ludwigstraße beschädigte ein unbekanntes Fahrzeug beim Vorbeifahren den Außenspiegel einer Mercedes C-Klasse (Schaden ca. 250EUR).
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es sich bei einem unerlaubten Entfernen von der Unfallörtlichkeit um kein "Kavaliersdelikt" handelt. Ein solches Verhalten stellt eine Straftat dar, die zum Verlust des Führerscheins führen kann.
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