POL-PDLU: Unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad verunfallt
Frankenthal (Pfalz) (ots)
Am 31.07.2020 gegen 19:15 Uhr wird nach anfänglicher Mitteilung über eine verletzte Person in der Industriestraße in 67227 Frankenthal während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort bekannt, dass der 57-Jährige Verletzte kurz zuvor mit seinem Fahrrad besagte Straße befahren hat und gestürzt war. Im Rahmen der Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit kann festgestellt werden, dass der Radfahrer eine Atemalkoholkonzentration von 2,88 Promille hat. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Erfüllung des Straftatbestandes gemäß § 316 StGB eingeleitet und ihm wird eine Blutprobe entnommen. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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