POL-PDLU: Speyer - E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis (42/0202)
Speyer (ots)
02.02.2021, 19:00 Uhr
Gegen einen 25-jährigen Speyerer leitete die Polizei am Dienstag strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Inbetriebnahme eines E-Scooters ohne Betriebserlaubnis ein. Auf den 25-Jährigen aufmerksam wurde die Polizei, weil er gegen 19:00 Uhr in der Auestraße mit dem Elektro-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle bestätigte sich, das für den E-Scooter keine Versicherung abgeschlossen und eine Betriebserlaubnis für den Roller nicht erteilt wurde.
Da der Polizei im Rahmen der Streife immer wieder E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen auffallen, wird an dieser Stelle nochmals auf die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) hingewiesen, die den Betrieb von E-Scootern regelt. Nach dieser ist es zwingend erforderlich, dass solche Fahrzeuge über eine Betriebserlaubnis verfügen und haftpflichtversichert sind. Das Versicherungskennzeichen/-plakette ist hinten am E-Scooter anzubringen. Eine Helmpflicht besteht nicht. Trotzdem rät die Polizei zum Tragen eines solchen. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, allerdings ist für den Betrieb ein Mindestalter von 14 Jahren vorschrieben. Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten im Hinblick auf Alkohol- / Drogenbeeinflussung die für Kraftfahrzeuge gültigen Vorschriften. Betrieben werden dürfen E-Scooter ausschließlich auf Radwegen/Fahrradstraßen, Sind solche nicht vorhanden darf ausnahmsweise auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege sind grundsätzlich tabu.
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