POL-PDLU: Kontrollmaßnahmen der Polizei im Stadtgebiet
Speyer (ots)
Am 05.04.2022 um 10:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte den 24-jährigen Fahrer eines PKW in der Auestraße, da dieser keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen ihm ein freiwilliger Urintest angeboten wurde. Der Fahrer versuchte die Beamten zu täuschen und sich zu entlasten, indem er in den Becher spuckte. Sein Versuch schlug fehl und wurde bemerkt, weswegen der 24-Jährige zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Polizei verbracht wurde. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Um 16:05 Uhr erblickten Polizeibeamte ein Kleinkraftrad in der Wormser Straße, auf welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der jugendliche Fahrer flüchtete über den Willy-Brandt-Platz in Richtung der Augustinergasse. Er ließ sein Kleinkraftrad Piaggio Sfera 50 in der Predigergasse zurück. Hier entdeckten es die Polizeibeamten und stellten es sicher. Zwischenzeitlich kehrte der Fahrer zum Abstellort zurück, flüchtete aber bei Erblicken der Polizeibeamten und konnte nicht mehr gestellt werden.
Um 16:30 Uhr erblickten Polizeibeamte eine 29-Jährige auf ihrem E-Scooter in der Wormser Landstraße und unterzogen sie einer Kontrolle, da auf ihrem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Gegen sie wurde daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am 06.04.2022 im Zeitraum von Mitternacht bis 1 Uhr richtete die Polizei Speyer eine Kontrollstelle in der Wormser Landstraße ein und kontrollierte hierbei 20 Fahrzeuge. Hierbei wurden drei Fahrzeuge mit Mängeln festgestellt, deren Fahrer zur Mängelbehebung unter Fristsetzung aufgefordert wurden. Darüber hinaus kontrollierten die Beamten gegen 0:40 Uhr einen 49-jährigen PKW-Fahrer aus Speyer, aus dessen PKW deutlicher Alkoholgeruch drang. Nach mehreren Versuchen gelang die Durchführung eines Atemalkoholtests bei dem Fahrer, der einen Wert von 1,11 Promille ergab. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen 0:50 Uhr befuhr der 30-jährige Fahrer eines Kleinbusses die Kontrollstelle. Hierbei fielen den Beamten auffällige Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln auf. Der 30-Jährige führte einen freiwilligen Urintest durch, welcher positiv auf Amfetamin, Opiate und Methamfetamin reagierte. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, behielten die Beamten zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 550 Euro von ihm ein. Dies erboste den Fahrer so sehr, dass er seine Bankkarten in einen Mülleimer warf. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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